Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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5. Im 3. Absatze des § 37 sind hinter dem Worte „Verzollung“ die Worte „und gegebenen- 
falls der Erhebung des Lagerausgleichs“ und hinter dem Worte „Eingangszoll“ die Worte „und ge- 
gebenenfalls der Lagerausgleich“ einzuschalten. 
6. Im 1. Absatze des § 39 sind hinter dem Worte „Zollbetrags“ die Worte „sowie ge- 
gebenenfalls des Lagerausgleichs“ hinzuzufügen und an Stelle des Wortes „desselben“ die Worte „der 
berechneten Beträge“ zu setzen. 
7. Im 3. Satze des § 47 ist hinter dem Worte „Zollbetrag" hinzuzufügen: „und den etwa auf der 
Ware ruhenden Lagerausgleich“. 
sch 8. Im 1. Absatze des § 56 ist in Zeile 6 und 8 hinter dem Worte „Zollbetrags“ ein- 
uschalten: 
„und des etwa auf den Waren ruhenden Lagerausgleichs“. 
0. Muster A. 
a) Auf seihht# ist in der Annahme= Erklärung hinter dem Worte „Verpflichtungen“ hin- 
zuzufügen: .- 
„und die Haftung für den auf den Waren ruhenden Lagerausgleich“: 
b) Auf Seite 2 ist im Kopfe der Spalte 13 hinter dem Worte „Konto“ anstatt des Punktes 
ein Strichpunkt zu setzen und dann hinzuzufügen: 
„und — bei lagerausgleichpflichtigen Waren — 
e) 1. ob zu einem offenen Lager und zu welchem angeschrieben gewesen, 
2. ob und während welches Zeitraums in Verschlußlagern gelagert". 
c) Auf Seite 3 sind unter V an Stelle des Wortes „Zollberechnung“ die Worte „Berechnung 
der Zollgefälle und des Lagerausgleichs“ zu setzen. 
0) Ebenda erhält der Kopf der Spalte 21 folgende anderweite Ausfschrift: 
„a) Zollbetrag. 
b) Lagerausgleich.“ 
e) Auf Seite 4 sind die Worte „(§§ 44 und 46 des Vereinszollgesetzes)“ zu streichen. 
10. Muster C. 
a) Auf Seite 2 ist der Kopf der Spalte 13 in der unter Ziffer 95 angegebenen Weise zu 
ergänzen. 
b lüuf beite 3 sind die unter Ziffer 92 und d angegebenen Abänderungen ebenfalls zu 
ewirken. 
11. Muster D. 
Auf Seite 1 sind im Abs. 1 der Annahme-Erklärung die Worte „nach S§ 44 und 46 des 
Vereinszollgesetzes“ zu streichen. 
UI. Eisenbahnzollregulativ. 
1. Abs. 3 ff. des §5 23 sind zu streichen. 
IV. Hostzollregulativ. 
1. Im 4. Absatze des § 4 ist hinter dem Worte „befreit“ ein Komma zu setzen und dann 
hinzuzufügen: 
„sofern auf sie nicht die Bestimmungen „Zollfreiheit der mit der Post eingehenden Waren- 
sendungen von 250 g Rohgewicht oder weniger“ (Anleitung für die Zollabfertigung Teil II 4) 
Anwendung finden.“ 
2. Abs. 5 des § 4 ist zu streichen. 
V. Tliederlageregqulativ. . 
1. Im § 8 Ziffer 3 sind im 2. Satze hinter dem Worte „Eingangszoll“ die Worte „und der 
auf den Waren ruhende Lagerausgleich (§ 33 Abs. 3)“ und im 3. Satze hinter dem Worte „Eingangs- 
zoll“ die Worte „und Lagerausgleich“ hinzuzufügen. 
2. Hinter § 10 ist folgender neuer Paragraph einzufügen: 
. 
!*. Wenn Waren der im § 2 Ziffer 1 der Zoll-Stundungsordnung genannten Art in die 
Niederlage aufsgenommen werden, so ist im Niederlageregister zu vermerken, ob die Waren
	        
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