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5. Im 3. Absatze des § 37 sind hinter dem Worte „Verzollung“ die Worte „und gegebenen-
falls der Erhebung des Lagerausgleichs“ und hinter dem Worte „Eingangszoll“ die Worte „und ge-
gebenenfalls der Lagerausgleich“ einzuschalten.
6. Im 1. Absatze des § 39 sind hinter dem Worte „Zollbetrags“ die Worte „sowie ge-
gebenenfalls des Lagerausgleichs“ hinzuzufügen und an Stelle des Wortes „desselben“ die Worte „der
berechneten Beträge“ zu setzen.
7. Im 3. Satze des § 47 ist hinter dem Worte „Zollbetrag" hinzuzufügen: „und den etwa auf der
Ware ruhenden Lagerausgleich“.
sch 8. Im 1. Absatze des § 56 ist in Zeile 6 und 8 hinter dem Worte „Zollbetrags“ ein-
uschalten:
„und des etwa auf den Waren ruhenden Lagerausgleichs“.
0. Muster A.
a) Auf seihht# ist in der Annahme= Erklärung hinter dem Worte „Verpflichtungen“ hin-
zuzufügen: .-
„und die Haftung für den auf den Waren ruhenden Lagerausgleich“:
b) Auf Seite 2 ist im Kopfe der Spalte 13 hinter dem Worte „Konto“ anstatt des Punktes
ein Strichpunkt zu setzen und dann hinzuzufügen:
„und — bei lagerausgleichpflichtigen Waren —
e) 1. ob zu einem offenen Lager und zu welchem angeschrieben gewesen,
2. ob und während welches Zeitraums in Verschlußlagern gelagert".
c) Auf Seite 3 sind unter V an Stelle des Wortes „Zollberechnung“ die Worte „Berechnung
der Zollgefälle und des Lagerausgleichs“ zu setzen.
0) Ebenda erhält der Kopf der Spalte 21 folgende anderweite Ausfschrift:
„a) Zollbetrag.
b) Lagerausgleich.“
e) Auf Seite 4 sind die Worte „(§§ 44 und 46 des Vereinszollgesetzes)“ zu streichen.
10. Muster C.
a) Auf Seite 2 ist der Kopf der Spalte 13 in der unter Ziffer 95 angegebenen Weise zu
ergänzen.
b lüuf beite 3 sind die unter Ziffer 92 und d angegebenen Abänderungen ebenfalls zu
ewirken.
11. Muster D.
Auf Seite 1 sind im Abs. 1 der Annahme-Erklärung die Worte „nach S§ 44 und 46 des
Vereinszollgesetzes“ zu streichen.
UI. Eisenbahnzollregulativ.
1. Abs. 3 ff. des §5 23 sind zu streichen.
IV. Hostzollregulativ.
1. Im 4. Absatze des § 4 ist hinter dem Worte „befreit“ ein Komma zu setzen und dann
hinzuzufügen:
„sofern auf sie nicht die Bestimmungen „Zollfreiheit der mit der Post eingehenden Waren-
sendungen von 250 g Rohgewicht oder weniger“ (Anleitung für die Zollabfertigung Teil II 4)
Anwendung finden.“
2. Abs. 5 des § 4 ist zu streichen.
V. Tliederlageregqulativ. .
1. Im § 8 Ziffer 3 sind im 2. Satze hinter dem Worte „Eingangszoll“ die Worte „und der
auf den Waren ruhende Lagerausgleich (§ 33 Abs. 3)“ und im 3. Satze hinter dem Worte „Eingangs-
zoll“ die Worte „und Lagerausgleich“ hinzuzufügen.
2. Hinter § 10 ist folgender neuer Paragraph einzufügen:
.
!*. Wenn Waren der im § 2 Ziffer 1 der Zoll-Stundungsordnung genannten Art in die
Niederlage aufsgenommen werden, so ist im Niederlageregister zu vermerken, ob die Waren