Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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zu offenen Lagern (Getreide-, Olmühlen oder Teilungslagern der Kaiserlichen Marine— 
verpflegungsämter) angeschrieben gewesen sind und zutreffendenfalls zu welchem, sowie, ob 
und während welches Zeitraums eine Lagerung in Verschlußlagern (öffentlichen Zollnieder- 
lagen oder Privatlagern unter amtlichem Mitverschlusse) stattgefunden hat."“ 
3. Im 8 14 Abs. 3 sind hinter dem Worte „Zoll“ die Worte „und Lagerausgleich“ ein- 
uschalten. 
zusch 4. Im Abs. 4 des § 23 sind hinter dem Worte „Eingangszoll“ die Worte „und gegebenenfalls 
der Lagerausgleich (§ 33 Abs. 3)“ einzuschalten. 
5. Im Abs. 6 des § 23 ist anstatt „§ 2“" zu setzen „§ 3“. 
6. Im 1. Absatze des § 30 sind im 1. Satze hinter den Worten „weitere Abfertigung der 
Waren“ die Worte „sowie den etwa auf ihnen ruhenden Lagerausgleich“ hinzuzufügen. 
7. § 33 erhält folgenden neuen 3. Absatz: 
„Bei Waren der in §& 10 a genannten Art ist außerdem in beiden Fällen der Lager- 
ausgleich nach den §§ 6 bis 10 der Zoll-Stundungsordnung zu berechnen und zu erheben.“ 
8. In Ziffer 1 des § 34 ist hinter dem Worte „sofort“ ein Komma zu setzen und dann ein- 
zuschalten: 
„gegebenenfalls unter gleichzeitiger Entrichtung des Lagerausgleichs,“. 
9. Muster A. 
Im Kopfe der Spalte 14 ist hinzuzufügen: 
„und — bei lagerausgleichpflichtigen Waren — 
e) 1. ob zu einem offenen Lager und zu welchem angeschrieben gewesen, 
2. ob und während welches Zeitraums in Verschlußlagern gelagert“. 
10. Muster B. 
a) Auf Seite 1 ist in der Annahme-Erklärung hinter dem Worte „Verpflichtungen“ einzuschalten: 
„sowie die Haftung für den auf den Waren ruhenden Lagerausgleich“. 
b) Die mit ") bezeichnete Fußnote ist wie folgt abzuändern: 
„Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.“ 
c) Auf Seite 2 ist im Kopfe der Spalte 13 am Schlusse anstatt des Punktes ein Strichpunkt 
zu setzen und dann hinzuzufügen: 
„und — bei lagerausgleichpflichtigen Waren — 
e) 1. ob einem offenen Lager und zu welchem angeschrieben gewesen, 
2. ob und während welches Zeitraums in Verschlußlagern gelagert“. 
d) Auf Seite 3 sind unter V an Stelle des Wortes „Zollberechnung“ die Worte „Berechnung 
der Zollgefälle und des Lagerausgleichs“ zu setzen. 
e) Ebenda erhält der Kopf der Spalte 21 folgende anderweite Aufschrift: 
98 ollbetrag. 6 
agerausgleich.“ 
11. Muustas D. 
a) Auf Seite 1 sind dieselben Abänderungen, wie unter Ziffer 10 a und b angegeben, vorzunehmen. 
b) Auf — 2 ist im Kopfe der Spalte 12 die unter Ziffer 10e angegebene Ergänzung vor- 
zunehmen. 
c) Auf Seite 3 sind unter IV und in Spalte 21 die unter Ziffer 10d und e angegebenen 
nderungen zu bewirken. 
VI. Hrivatlagerregulativ. 
1. Im § 4 ist zwischen Abs. 3 und 4 folgender neuer Absatz einzuschalten: 
„Werden zu einem Privatlager Waren der im § 2 Ziffer 1 der Zoll-Stundungs- 
ordnung genannten Art abgelassen, so haftet der Lagerinhaber in gleicher Weise wie für 
die Zollgefälle auch für den auf den Waren ruhenden Lagerausgleich.“ 
2. Im Abs. 7 des § 8 sind an Stelle der Worte „Vorschrift des § 23 Abs. 3 und folgende des 
Eisenbahn-Zollregulativs“ die Worte „den Bestimmungen, betreffend die Ermittelung des zollpflichtigen 
Gewichts von Waren, die in Eisenbahnwagenladungen eingehen, mittels der Gleiswage (Zentesimalwage) 
— Anleitung für die Zollabfertigung Teil II. 6 —“ zu setzen.
	        
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