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zu offenen Lagern (Getreide-, Olmühlen oder Teilungslagern der Kaiserlichen Marine—
verpflegungsämter) angeschrieben gewesen sind und zutreffendenfalls zu welchem, sowie, ob
und während welches Zeitraums eine Lagerung in Verschlußlagern (öffentlichen Zollnieder-
lagen oder Privatlagern unter amtlichem Mitverschlusse) stattgefunden hat."“
3. Im 8 14 Abs. 3 sind hinter dem Worte „Zoll“ die Worte „und Lagerausgleich“ ein-
uschalten.
zusch 4. Im Abs. 4 des § 23 sind hinter dem Worte „Eingangszoll“ die Worte „und gegebenenfalls
der Lagerausgleich (§ 33 Abs. 3)“ einzuschalten.
5. Im Abs. 6 des § 23 ist anstatt „§ 2“" zu setzen „§ 3“.
6. Im 1. Absatze des § 30 sind im 1. Satze hinter den Worten „weitere Abfertigung der
Waren“ die Worte „sowie den etwa auf ihnen ruhenden Lagerausgleich“ hinzuzufügen.
7. § 33 erhält folgenden neuen 3. Absatz:
„Bei Waren der in §& 10 a genannten Art ist außerdem in beiden Fällen der Lager-
ausgleich nach den §§ 6 bis 10 der Zoll-Stundungsordnung zu berechnen und zu erheben.“
8. In Ziffer 1 des § 34 ist hinter dem Worte „sofort“ ein Komma zu setzen und dann ein-
zuschalten:
„gegebenenfalls unter gleichzeitiger Entrichtung des Lagerausgleichs,“.
9. Muster A.
Im Kopfe der Spalte 14 ist hinzuzufügen:
„und — bei lagerausgleichpflichtigen Waren —
e) 1. ob zu einem offenen Lager und zu welchem angeschrieben gewesen,
2. ob und während welches Zeitraums in Verschlußlagern gelagert“.
10. Muster B.
a) Auf Seite 1 ist in der Annahme-Erklärung hinter dem Worte „Verpflichtungen“ einzuschalten:
„sowie die Haftung für den auf den Waren ruhenden Lagerausgleich“.
b) Die mit ") bezeichnete Fußnote ist wie folgt abzuändern:
„Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.“
c) Auf Seite 2 ist im Kopfe der Spalte 13 am Schlusse anstatt des Punktes ein Strichpunkt
zu setzen und dann hinzuzufügen:
„und — bei lagerausgleichpflichtigen Waren —
e) 1. ob einem offenen Lager und zu welchem angeschrieben gewesen,
2. ob und während welches Zeitraums in Verschlußlagern gelagert“.
d) Auf Seite 3 sind unter V an Stelle des Wortes „Zollberechnung“ die Worte „Berechnung
der Zollgefälle und des Lagerausgleichs“ zu setzen.
e) Ebenda erhält der Kopf der Spalte 21 folgende anderweite Aufschrift:
98 ollbetrag. 6
agerausgleich.“
11. Muustas D.
a) Auf Seite 1 sind dieselben Abänderungen, wie unter Ziffer 10 a und b angegeben, vorzunehmen.
b) Auf — 2 ist im Kopfe der Spalte 12 die unter Ziffer 10e angegebene Ergänzung vor-
zunehmen.
c) Auf Seite 3 sind unter IV und in Spalte 21 die unter Ziffer 10d und e angegebenen
nderungen zu bewirken.
VI. Hrivatlagerregulativ.
1. Im § 4 ist zwischen Abs. 3 und 4 folgender neuer Absatz einzuschalten:
„Werden zu einem Privatlager Waren der im § 2 Ziffer 1 der Zoll-Stundungs-
ordnung genannten Art abgelassen, so haftet der Lagerinhaber in gleicher Weise wie für
die Zollgefälle auch für den auf den Waren ruhenden Lagerausgleich.“
2. Im Abs. 7 des § 8 sind an Stelle der Worte „Vorschrift des § 23 Abs. 3 und folgende des
Eisenbahn-Zollregulativs“ die Worte „den Bestimmungen, betreffend die Ermittelung des zollpflichtigen
Gewichts von Waren, die in Eisenbahnwagenladungen eingehen, mittels der Gleiswage (Zentesimalwage)
— Anleitung für die Zollabfertigung Teil II. 6 —“ zu setzen.