Full text : Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band IX. Das Staatsrecht des Königreichs Sachsen. (9)

30  I.  Buch.  Die  Grundlagen  des  deutschen  Staates.

um  einen  revolutionären  Akt  handeln,  der  dauernde  Kraft  genug  bewährte,
  um  seiner  Schöpfung  trotz  ihres  rechtswidrig  seienden  und
bleibenden  Entstehungsgrundes  die  zureichende  Anerkennung  der
Rechtsgenossen  zu  sichern.

2,  Positiv  können  und  wollen  die  verfassungsverkündenden
Partikulargesetze  nur  eine  doppelte  Bedeutung  haben.

a.  Sie  regeln  in  Rücksicht  auf  den  Rechts-  und  Verfassungsbestand
  jedeseinzelnen  Staates  die  Rückwirkungen,
welehe  hierauf  die  vereinbarte  Verfassung  haben  will  und  mit  ihrem
Inkrafttreten  haben  muls.  Hierfür  bringen  sie  den  Rechtssatz  zur
Geltung:  das  bestehende  Landesrecht,  insbesondere  die  Landesverfassung
wird  dahin  abgeändert,  dafs  der  neue  Bund  vom  Zeitpunkt  seines
Inkrafttretens  ab  diejenigen  Rechte  und  Pflichten  mit  allen  Rechtswirkungen
  bezüglich  und  innerhalb  des  verkündenden  Staates
gewinnt,  welche  der  Inhalt  der  vereinbarten  Verfassung  heischt.

Es  war  für  jede,  auch  die  höchste  juristische  Technik  unmöglich,
diesen  Rechtssatz  anders  zu  formulieren  als  dadurch,  dafs  die  vereinbarte
  Verfassung  für  jeden  Einzelstaat  rechtsverbindlich  verkündet
wurde.  Ja  jeder  Versuch,  die  Rückwirkungen  der  Bundesverfassung
auf  die  Einzelstaaten  in  den  zutreffenden  Änderungen  des  Partikularrechtes
  darzustellen,  wäre  in  sich  ein  Widerspruch  gewesen,  weil  eben
die  Verfassung,  der  man  Rechtsverbindlichkeit  verschaffen  wollte,  jede
partikularrechtliche  Interpretation  auch  für  ihre  Wirkungen  auf  das
Partikularrecht  ausschlielist.

b.  Die  Partikulargesetze  sind  sodann  in  einer  zweiten  Rücksicht
Ausführungsgesetze  —  nür  selbstverständlich  nicht  zu  einer
noch  nicht  geltenden  Verfassung,  sondern  zu  dem  Staatsvertrage,
welcher  jede  einzelne  Regierung  verflichtete,  zu  ihrem  Teile  den  neuen
Bund  dadurch  ins  Leben  zu  rufen,  dals  sie  die  partikularrechtlichen
Bedingungen  für  die  Rechtsverbindlichkeit  der  vereinbarten  Verfassung
herstellte.

Die  Beziehung  auf  den  Staatsvertrag  ergiebt  es  denn  aber  auch,
dals  jedes  Partikulargesetz  trotz  seiner  apodiktischen  Sprechweise  und
trotz  des  bestimmten  Termines  für  das  Inkrafttreten  der  Bundesverfassung
  doch  inhaltlich  gebunden  und  in  seiner  Geltung
bedingt  war.  Es  war  inhaltlich  gebunden,  weil  jede  Abänderung
  der  vereinbarten  Verfassung  entweder  nur  die  einfache  Verwerfung
  derselben  oder  nur  die  Aufforderung  zur  Einleitung  neuer
Vertragsverhandlungen  auf  Grund  der  Abänderung  bedeuten  konnte.
Jedes  Partikulargesetz  war  von  nur  bedingter  Geltung"®,  denn  es

13  S.  die  Mitteilung  des  Bremer  Senates  in  Note  9.