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Dem Hauptzollamte München III sind folgende Befugnisse erteilt worden:
1. Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen I und II, von Salzbegleit-
scheinen 1 und II sowie von Tabakversendungsscheinen 1 und 1l, Ausfertigung von Zucker-
begleitscheinen II, Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und von Schaumweinbegleitscheinen,
2. Erledigung von Begleitzetteln und Ladungsverzeichnissen über leere Bierfässer, Ab-
fertigung des unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten
Branntweins sowie des mit Ubergangsschein eingehenden Bieres,
3. Abfertigung von Bier, Branntwein und Tabak, wenn für diese Waren Abgabenvergütung
beansprucht wird,
4. Steuererhebung und Abstempelung von Spielkarten, welche im Bundesgebiete gefertigt
worden sind oder vom Ausland eingehen,
5. die vollständige Befugnis bezüglich aller übergangsabgabepflichtigen Waren.
Dem Hauptzollamte München I verbleiben folgende Befugnisse:
1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und II,
2. die Befugnisse im Eisenbahnverkehre mit Ausnahme der Abfertigung des unter Eisen-
bahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten Branntweins sowie des mit
Ubergangsschein eingehenden Bieres,
3. zur Tarifierung im bisherigen Umfange,
4. die Sonderbefugnisse im bisherigen Umfange.
Den dem Hauptzollamte München I unterstellten Zollerxposituren am Südbahnhof und am
Bahnhofe Schwabing verbleiben die diesen Stellen seither zugeteilten Befugnisse.
In Bürgstadt im Hauptzollamtsbezirk Aschaffenburg ist eine Ubergangsstelle mit der Befugnis
zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier und Wein errichtet worden.
Dem Zollamte Kissingen (Bad) im Bezirke des Hauptzollamts zu Schweinfurt ist die Befugnis
zur Abfertigung im Eisenbahnverkehre nach §§ 66 bis 68 des Vereinsgollgesetzes erteilt worden.
Im Königreiche Sachsen.
Das Steueramt Dahlen im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen ist in ein Untersteueramt
umgewandelt worden.
Im Herzogtume Sachsen-Altenburg.
Dem Hauptsteueramt und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof in Altenburg ist die Befugnis
zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Gerste beigelegt worden.
Im Fürstentume Reuß jüngerer Linie.
Dem Hauptsteueramte zu Gera ist die Befugnis zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über
Gerste beigelegt worden.
4. Marine und Schiffahrt.
Die im Reichsamte des Innern als Anhang zum Internationalen Signalbuche herausgegebene „Amt-
liche Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1906“ ist im Verlage der Buch-
handlung Georg Reimer in Berlin erschienen. "
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 1,20 für das Erxemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im
Buchhandel ist es zum Preise von 1,60 „A für das Eremplar zu beziehen.