Full text : Weltkrieg und Gottesreich.

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solcher  nicht  nach  den  Vorschriften  der  Bergpredigt
verfahren.  (Vgl.  dazu  die  luziden  Ausführungen  in
dem  trefflichen  Büchlein  von  G.  Benz  „Der  Christ
und  der  Staat““.)

Und  nun  der  Fall  „Berletzung  der  belgischen
Neutralität  durch  Deutschland“.  Ich  habe  den  Wortlaut
  des  betreffenden  Staatsvertrage  von  1839  nie
erfahren  können,  ist  auch  ganz  einerlei.  Das  weiß
ich  ohnedem:  Mag  jener  Neutralitätsvertrag  lauten
wie  er  will,  mag  er  schlechthin  allgemeingültig  lauten
und  mit  Ewigkeiten  um  sich  werfen,  nie  hat  dennoch
Deutschland  versprechen  können,  versprechen  wollen,
daß  es  diese  Neutralität  wahren  werde,  auch  wenn
es  selbst  darüber  zugrunde  ginge.  Die  Sprache  der
Diplomaten  war  immer  eine  pathetische  hochtönende
Sprache.  Aber  alle  Kontrahenten  haben  dabei  immer
gewußt,  daß  kein  Staat  bei  solchem  Vertrag  sich  und
seine  Existenz  verpfändete.  Ob  es  verbis  express!s
dastand  oder  nicht,  der  Vertrag  besagte  immer:
Ich  werde  das  und  das  tun,  solang  und  soweit  meine
Selbstbehauptung  und  mein  Wohl  es  zulassen.  Wenn
die  Weltlage  sich  also  verändern  sollte,  daß  ich  den
Vertrag  nur  auf  die  Gefahr  des  eigenen  Untergangs
hin  halten  könnte,  hörte  er  für  mich  zu  bestehen  auf.
Das  „rebus  sic  stantibus“  war  immer  so  oder  so
die  Begrenzung  von  Staatsverträgen  nicht  nur  bel
Bismarck  sondern  auch  bei  englischen  und  französischen
  Diplomaten.  Professoren,  Geistliche  und
Ungeistliche,  die  jetzt  mit  der  moralisierenden  Kra“
keelerei  über  der  Berletzung  der  belgischen  Neu-—
tralität  die  Welt  erfüllen,  als  wenn  solche  Scheußlichkeit
  von  Anbeginn  noch  nicht  vorgekommen  sei,  werden
  an  der  Tatsache  jener  Begrenzung  nichts  ändern