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solcher nicht nach den Vorschriften der Bergpredigt
verfahren. (Vgl. dazu die luziden Ausführungen in
dem trefflichen Büchlein von G. Benz „Der Christ
und der Staat““.)
Und nun der Fall „Berletzung der belgischen
Neutralität durch Deutschland“. Ich habe den Wortlaut
des betreffenden Staatsvertrage von 1839 nie
erfahren können, ist auch ganz einerlei. Das weiß
ich ohnedem: Mag jener Neutralitätsvertrag lauten
wie er will, mag er schlechthin allgemeingültig lauten
und mit Ewigkeiten um sich werfen, nie hat dennoch
Deutschland versprechen können, versprechen wollen,
daß es diese Neutralität wahren werde, auch wenn
es selbst darüber zugrunde ginge. Die Sprache der
Diplomaten war immer eine pathetische hochtönende
Sprache. Aber alle Kontrahenten haben dabei immer
gewußt, daß kein Staat bei solchem Vertrag sich und
seine Existenz verpfändete. Ob es verbis express!s
dastand oder nicht, der Vertrag besagte immer:
Ich werde das und das tun, solang und soweit meine
Selbstbehauptung und mein Wohl es zulassen. Wenn
die Weltlage sich also verändern sollte, daß ich den
Vertrag nur auf die Gefahr des eigenen Untergangs
hin halten könnte, hörte er für mich zu bestehen auf.
Das „rebus sic stantibus“ war immer so oder so
die Begrenzung von Staatsverträgen nicht nur bel
Bismarck sondern auch bei englischen und französischen
Diplomaten. Professoren, Geistliche und
Ungeistliche, die jetzt mit der moralisierenden Kra“
keelerei über der Berletzung der belgischen Neu-—
tralität die Welt erfüllen, als wenn solche Scheußlichkeit
von Anbeginn noch nicht vorgekommen sei, werden
an der Tatsache jener Begrenzung nichts ändern