Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 643 — 
Direktivbezirk: Muster 10. 
Hanptamtsbezirk: 
(Ausf. Best. § 50.) 
Rechnungsjahr 19 
Derstellung und Absatz sowie Einfuhr 
von Erzeugnissen, die der Zigarettensteuer unterliegen. 
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Anleitung zum Gebrauche. 
Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den 
Direktivbehörden bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktivbezirk zu umfassen. 
Die Angaben über Herstellung und Absatz der inländischen Fabriken sind den Betriebsbüchern A, 
B, C zu entnehmen. Zigarettentabak und Zigarettenhüllen, die in Zigarettenfabriken hergestellt 
werden und lediglich im eigenen Betrieb oder durch die Heimarbeiter der Fabrik auf Zigaretten 
weiter verarbeitet worden sind, sind in die Nachweisung nicht aufzunehmen. 
Insoweit die Angaben über die aus dem Zollausland eingeführten und versteuerten Zigaretten, 
Zigarettentabake und Zigarettenhüllen nicht mit genügender Sicherheit aus dem Steuerzeichen- 
buche (§ 10 Abs. 3) entnommen werden können, haben die Zollstellen Anschreibungen über die 
eingeführten Mengen nach Maßgabe der Spalten 6 bis 18 dieser Nachweisung zu führen. 
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