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Muster 9.
(Ausf. Best. 8 42.)
Guckerverwendungsbuch
der
Brauerei des zu
für das Rechnungsjahr 10
Anleitung zum Gebrauche.
1. Das Zuckerverwendungsbuch ist vom Brauer selbst oder von seinem der Hebestelle hierfür ein für
allemal zu bezeichnenden Vertreter zu führen.
Unten auf der Außenseite ist die Art der Zuckerstoffe anzugeben, die zur Bierbereitung vorrätig ge-
halten werden. Werden verschiedene Arten Zucker zur Bierbereitung verwendet, so ist für jede eine
besondere Ubtellung im Buche anzulegen und auf der Außenseite die betreffenden Seiten des Buches
zu vermerken.
3. Unter „Zugang“ ist jede Post Zockerstoffe sofort bei der Einbringung einzutragen, und zwar nach
dem Reingewicht in ganzen und halben Kilogrammen.
4. Der „Abgang“ ist, und zwar gleichfalls nach Reingewicht in ganzen und halben Kilogrammen, zu
buchen, sobald die Entnahme aus dem Lager, sei es zur Verwendung bei der Bierbereitung, sei es
zu anderen Zwecken, stattfindet.
Neben der Stunde des Abganges oder Zuganges ist durch Beifügung des Buchstabens „V“ oder
„N4 kenntlich zu machen, ob es sich um Vormittags= oder Nachmittagszeit handelt. #
Dem Oberkontrolleur steht, unter Zuziehung des Brauers oder dessen Stellvertreters, jederzeit die
Ermittelung des Soll= und des Istbestandes zu.
Das Zuckerverwendungsbuch ist nach näherer Bestimmung des Oberkontrolleurs aufzubewahren und
den Aufsichtsbeamten stets zugänglich zu halten.
Am Schlusse des Monats März ist das Buch durch Aufrechnung der Spalte 4 des Zuganges und
der Spalten 4 und 8 des Abganges abzuschließen, der Bestand durch Absetzung des Gesamtabganges
(Spalte 1— 8) von der Schlußsumme der Spalte 4 des Zuganges zu bilden und dieser Bestand
im Zuckerverwendungsbuche für das nächste Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch
ist der Hebestelle einzureichen.
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Inhaltsverzeichnis.
Warengattung Seite Warengattung
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liälienzucker 1
crheægricker
Zuckerhouleur