Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

Steuerhebebezirk: Fischhauson. Muster 13. 
(Ausf. Best. J57.) 
  
Mahlbuch 
der 
Brauerei des Friedrich Runce zu Camst##?? 
für den Monat August 1906. 
Enthält ric, Blätter, die mit einer ange- Das Mahlbuch ist in dem im Mühlenraum 
siegelten Schnur durchzogen sind. angebrachten Kasten aufzubewahren. 
T#usen,t den 20/. —/7 190. Fixchhausen, den 20. Iuli 1900 
(Siegel) Till, Till, 
Cbersteuer konfrofleur. Obersteuerkonfrolleur. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Die Eintragungen in den Spalten 1, 2, 3 und 5 sind von dem Brauer unmittelbar vor Beginn 
der Vermahlung, die Eintragungen in den Spalten 4 und 6 bis 9 unmittelbar nach Beendigung 
der Vermahlung zu bewirken. 
2. In Spalte 7 ist, solange die Malzsteuermühle und die selbsttätige Verwiegungsvorrichtung richtig 
arbeiten und keine Verschlußverletzung vorliegt, der Unterschied zwischen den Anzeigen des Zählwerkes 
(Spalte 6 vermindert um Spalte 5) einzutragen. Tritt eine Störung im Gange der selbsttätigen 
Verwiegungsvorrichtung ein, oder ist der Verschluß verletzt worden, so ist sofort Anzeige an die 
Steuerhebestelle zu erstatten und darf die Vermahlung nur im Beisein eines nicht zur Familie des 
Brauers gehörigen und nicht zu ihm im Arbeits= oder Dienstverhältnisse stehenden Zeugen fort- 
gesetzt werden. Die Menge des geschroteten Mahzes ist in diesem Falle durch besondere Verwiegung 
zu ermitteln und die so ermittelte Menge in Spalte 7 unter Mitbeurkundung durch den zugezogenen 
Zeugen einzutragen. 
3. Am Schlusse des Monats ist das Mahlbuch von dem Brauer durch Aufrechnung der Spalte 7 ab- 
zuschließen, der Stand des Zählwerkes am Schlusse des Monats (letzte Eintragung in Spalte 6) nach 
Spalte 6 des Mahlbuchs für den folgenden Monat zu übertragen, die Ubertragung in beiden Mahl- 
büchern zu bescheinigen und das abgeschlossene Mahlbuch für den abgelaufenen Monat unaufgefordert 
der Steuerhebestelle spätestens bis zum dritten Tage des neuen Monats einzureichen. 
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