30 Das Haus Hohengollern.
modernisierten Form, in der Riedel die Urkunde mitteilt —, daß die Nutzungen,
Zinsen und Renten der vorgenannten Mark, welche der Landesherrschaft an-
gehören, durch mancherlei Aufechtungen, Kriege und Pfandverleihungen so klein
sind, daß er diese Verwesung und Hauptmannschaft und was dazu erforderlich ist,
ohne unsere besondere Hilse nicht führen kann, es wenigstens unbillig sein würde,
sollte er außer seiner Arbeit auch noch von seinem Vermögen bei dieser Ver-
waltung etwas zusetzen: so haben wir ihm deshalb versprochen und zugesagt, ihm
zu geben und zu bezahlen hunderttausend gute rote ungarische Gulden, auf dieser
Verwesung und Hauptmannschaft zu haben, wie das alles in solchen unsern
Briefen näher enthalten ist, die wir ihm besonders darüber gegeben. . .“ Dadurch
wird also diese Summe gleichsam als das Betriebskapital bezeichnet für die kost-
spielige Unternehmung einer Wiederherstellung und Befriedung der Mark. Sie
wurde dem Burggrafen nicht wirklich ausbezahlt, weil es dem König selbst an
baren Geldmitteln fehlte; aber, indem die Zurücknahme der Verweserbestallung
für ihn und seine Erben von der vorherigen Bezahlung dieser Summe abhängig
gemacht wurde, erfuhr der Kredit des Burggrafen eine Stärkung, die ihm er-
möglichte, selbst die Mittel flüssig zu machen, deren es zur Lösung der ihm
gestellten Aufgabe bedurfte. ÜUbrigens ist diese Summe sehr bald (18. Dezember
1411) noch um die Hälfte (50 000 Gulden) erhöht worden bei Gelegenheit der
Verlobung des ältesten Sohnes des Burggrafen, des damals 7 jährigen Johann,
mit der in demselben kindlichen Alter stchenden Tochter des Herzogs von Sachsen,
Barbara, die später auch wirklich seine Frau geworden ist. Sigmund, der zwei
alte Gegner dadurch vereinigte und nun auch den sächsischen Herzog für seine
Interessen gewann, hat diese Summe in der Form einer Mitgift für die Tochter
des Herzogs dem burggräflichen Hause zuwenden wollen; sie wurde unter den-
selben Formen verschrieben wie jene 100 000 Gulden und diente mit zur Ver-
sicherung des Besitzes der Verweserschaft für das burggräfliche Hans. Auch hier
kann von einem Darlehn keine Rede sein.
Die Bestellung Friedrichs zum Verweser der Mark erscheint dauach weder
als ein Pfandgeschäft, noch als eine bloße Beamtenbestellung; es war ein Akt
von ganz eigener Art, der am besten verständlich wird durch die von Riedel
aufgestellte Vermutung, daß es sich wohl von Anfang an um die Absicht Sig-
munds gehandelt habe, dem Burggrafen und seinen Erben die volle landes-
herrliche Gewalt über die Mark samt der damit zusammenhängenden Kurwürde
zu übertragen, und daß diese Absicht nur deshalb nicht sogleich im ganzen Umfange
verwirklicht worden sei, weil Sigmund Rücksicht auf seinen Bruder Wenzel zu
nehmen hatte, der nicht geneigt sein mochte, die ihm und seinem Hause auf Grund
der Union zwischen der Mark Brandenburg und Böhmen zustehenden Rechte auf
das Land und die Kurstimme zugunsten eines Fürsten preiszugeben, der einst
so tätigen Anteil an seiner Absetzung gehabt hatte. Es ist gewiß kein Zufall, daß
die Bestellung des Burggrafen (8. Juli) so nahe zusammenfällt mit der Zu-
stimmung Wenzels zu Sigmunds Königswahl, die am 9. Juli ausgefertigt ist.
Die ÜUbertragung der Regentschaft erfolgte also in einer Form, die dem Burg-
grafen begrundete Hoffnung gab, dereinst als wirklicher Landesherr in der Mark
Brandenburg zu walten.