Full text: Die Hohenzollern und ihr Werk.

30 Das Haus Hohengollern. 
modernisierten Form, in der Riedel die Urkunde mitteilt —, daß die Nutzungen, 
Zinsen und Renten der vorgenannten Mark, welche der Landesherrschaft an- 
gehören, durch mancherlei Aufechtungen, Kriege und Pfandverleihungen so klein 
sind, daß er diese Verwesung und Hauptmannschaft und was dazu erforderlich ist, 
ohne unsere besondere Hilse nicht führen kann, es wenigstens unbillig sein würde, 
sollte er außer seiner Arbeit auch noch von seinem Vermögen bei dieser Ver- 
waltung etwas zusetzen: so haben wir ihm deshalb versprochen und zugesagt, ihm 
zu geben und zu bezahlen hunderttausend gute rote ungarische Gulden, auf dieser 
Verwesung und Hauptmannschaft zu haben, wie das alles in solchen unsern 
Briefen näher enthalten ist, die wir ihm besonders darüber gegeben. . .“ Dadurch 
wird also diese Summe gleichsam als das Betriebskapital bezeichnet für die kost- 
spielige Unternehmung einer Wiederherstellung und Befriedung der Mark. Sie 
wurde dem Burggrafen nicht wirklich ausbezahlt, weil es dem König selbst an 
baren Geldmitteln fehlte; aber, indem die Zurücknahme der Verweserbestallung 
für ihn und seine Erben von der vorherigen Bezahlung dieser Summe abhängig 
gemacht wurde, erfuhr der Kredit des Burggrafen eine Stärkung, die ihm er- 
möglichte, selbst die Mittel flüssig zu machen, deren es zur Lösung der ihm 
gestellten Aufgabe bedurfte. ÜUbrigens ist diese Summe sehr bald (18. Dezember 
1411) noch um die Hälfte (50 000 Gulden) erhöht worden bei Gelegenheit der 
Verlobung des ältesten Sohnes des Burggrafen, des damals 7 jährigen Johann, 
mit der in demselben kindlichen Alter stchenden Tochter des Herzogs von Sachsen, 
Barbara, die später auch wirklich seine Frau geworden ist. Sigmund, der zwei 
alte Gegner dadurch vereinigte und nun auch den sächsischen Herzog für seine 
Interessen gewann, hat diese Summe in der Form einer Mitgift für die Tochter 
des Herzogs dem burggräflichen Hause zuwenden wollen; sie wurde unter den- 
selben Formen verschrieben wie jene 100 000 Gulden und diente mit zur Ver- 
sicherung des Besitzes der Verweserschaft für das burggräfliche Hans. Auch hier 
kann von einem Darlehn keine Rede sein. 
Die Bestellung Friedrichs zum Verweser der Mark erscheint dauach weder 
als ein Pfandgeschäft, noch als eine bloße Beamtenbestellung; es war ein Akt 
von ganz eigener Art, der am besten verständlich wird durch die von Riedel 
aufgestellte Vermutung, daß es sich wohl von Anfang an um die Absicht Sig- 
munds gehandelt habe, dem Burggrafen und seinen Erben die volle landes- 
herrliche Gewalt über die Mark samt der damit zusammenhängenden Kurwürde 
zu übertragen, und daß diese Absicht nur deshalb nicht sogleich im ganzen Umfange 
verwirklicht worden sei, weil Sigmund Rücksicht auf seinen Bruder Wenzel zu 
nehmen hatte, der nicht geneigt sein mochte, die ihm und seinem Hause auf Grund 
der Union zwischen der Mark Brandenburg und Böhmen zustehenden Rechte auf 
das Land und die Kurstimme zugunsten eines Fürsten preiszugeben, der einst 
so tätigen Anteil an seiner Absetzung gehabt hatte. Es ist gewiß kein Zufall, daß 
die Bestellung des Burggrafen (8. Juli) so nahe zusammenfällt mit der Zu- 
stimmung Wenzels zu Sigmunds Königswahl, die am 9. Juli ausgefertigt ist. 
Die ÜUbertragung der Regentschaft erfolgte also in einer Form, die dem Burg- 
grafen begrundete Hoffnung gab, dereinst als wirklicher Landesherr in der Mark 
Brandenburg zu walten.