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An Brausteuer sind im Laufe des Rechnungsjahrs 1907 von der Brauerei des Friedrich Kunze
in Camstigall entrichtet worden:
zum Satze von 4 Mark für 1 Doppelzenner 1 000 Mark
*7 « » 4,5 n 1 »-.·-....-- l 125
„ „ „ 5b „ „ 1 ».......... 2 500 „
„ „ „ 5,5 „ „ 1 ,,.......... 5500 „
77 '77y “ 6 # 4 1 -„i 2 22—22 6 000 77
„ „ „ 6, „ „ 1 ,,.......... 6 500 „
77 7° 57 7 7“ / 1 999444 7000 5%
7“ 7 7½, 8 l 17 1 IEEEEEEEEEEEEEIIIIIE 540 ½%
30 165 Mark.
Entsprechend dem höchsten von der Brauerei gezahlten Staffelsteuersatze von 8 Mark ist zunächst die
Gesamtvergütung nach dem vorläufigen Vergütungssatze von 7070 Mark um zwei Sechstel auf 9 426,67 Mark
zu erhöhen. Da jedoch die Brauerei zum Satze von 8 Mark nur 540 Mark Steuer gezahlt hat, so kann
die dem Satze von 8 Mark entsprechende erhöhte Vergülung auch nur bis zum Betrage von 540,00 Mark
geleistet werden. Der Rest 9 426,67— 540 = 8 886,67 Mark ist nach dem Verhältnisse
des höchsten gezahlten Staffelsatzes zum nächst niederen, also im Verhältnisse von 8 zu ?7
oder um ½¼ zu mindern. Statt 8 886,67 Mark werden also der weiteren Rechnung
nur 7775,81 Mark zugrunde gelegt.
Zum Satze von 7 Mark sind urrr 70000 „
Steuer gezahlt; es kann also die dem Satze von 7 Mark entsprechende Vergütung auch
nur bis zu diesem Betrage geleistet werden. Der Rest von 775,81 Mark ist wiederum
im Verhältnisse zum nächst niederen Steuersatze, also im Verhällnisse von 7 zu 6), oder
um 111 zu mindern. Statt 775,51 Mark kommen also nur 720,12 Mark in Rechnung.
Da zum Satze von 6,5 Mark mehr Steuer als 720,12 Mark gezahlt worden sind, beträgt
die dem Satze von 6,5 Mark entsprechende Vergütung abgerundet .. .. . . .. . ... 720,40 „
Die endgültige Gesamtvergütung beträgt also 8260,40 Mark.
Hiervon entfallen nach dem Verhältnisse der Bierausfuhr, das mit dem Verhältnisse der vor-
läufigen Vergütungen gleich ist, auf
8260,10.2620
a) Friedrich Kunze in Camstigall, Hauptamtsbezirk Königsberg II 7070 3 061,10 Mark,
.. 2 (
h) Fritz Kempka in Königsberg, „ „ 8 %% 4 486,505 „
Cc) Adolf Pruß in Danzig, Direktivbezirk Danzig .. . . .. . 700.1% 610 712,70 „
Der Minderbetrag von 5 Pfennig beruht auf der vorgeschriebenen Abrundung.
Königsberg, den 15. Mai 1908.
Königliches Haupt-Steueramt lI.
N. J. N. N. N. N.
Obersteucrinspektor. Rendant. Hauptamtskontrolleur.