Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 873 — 
Bezeichnung des Erbschaftsstenersamts: Muster 8. 
(Ausführungsbestimmungen #&# 21.) 
,„ den ten 19 
Nr. der Erbschaftssteuer- Liste 4 
für das Halbjahr 19 
Auszug ans dem Grbschaftssteuerbescheide. 
In der Erbschaftssteuersache de am ten 19 zu 
gestorbenen erhalten Sie umstehend einen Auszug aus dem Erbschafts— 
steuerbescheide. 
D ist zur Zahlung des innen berechneten 
Betrags von Mark .. . . Pf. an bis 
spätestens den aufgefordert worden. Sollte die Zahlung 
nicht erfolgen, so wird dieser Betrag von Ihnen erfordert werden. 
Die Verzögerung der Auseinandersetzung der Erben darf die Entrichtung der Steuer 
nicht aufhalten, soweit diese aus dem Nachlaß entnommen werden kann. 
Gegen diesen Steuerbescheid ist die Beschwerde binnen einer Frist von 2 Monaten, be— 
ginnend mit dem Tage der Zustellung, zulässig. Die Beschwerde kann bei dem unterzeichneten 
Erbschaftssteueramt oder eingelegt werden. 
Durch die Einlegung der Beschwerde wird die Zahlung der Steuer nicht aufgehalten. 
in
	        
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