Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 883 — 
Muster 11. 
(Ausführungsbestimmungen § 33.) 
  
Bezeichunug und Sitz des Erbschaftssteueramts: 
Erbschaftssteuer- Tiste B, 
betreffend 
Schenkungen unter Lebenden 
für das te Halbjahr des Rechnungsjahrs 19 
Vorschristen für den Gebrauch. 
1. Die Spalten 1 bis 7 sind sofort aus zufüllen, die Spalten 8 bis 10 und 12, 13 erst nach der 
entgültigen Erledigung und Prüfung durch die Oberbehörde. 
2. Die Spalte 10 ist mit dem Vermerke „steuerfrei“ auszufüllen, wenn sich Steuerfreiheit ergeben 
hat. Sie ist durchzustreichen, wenn eine steuerpflichtige Schenkung zunächst nicht vorliegt und die 
lberwachung der Schenkung erfolgt. 
3. Bei Abschluß der Haupt= und Nachtragsliste sind hinsichtlich der unerledigten Schenkungen nur 
die Spalten 11 und 14 auszufüllen.
	        
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