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Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter,
sestgestellt fur Personen im Alter von
Bezirke. über 16 Jahren o muter 16 16 Jahren
männliche 6 weibliche männliche weibliche
« 8SAMA J
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Regierungsbezirk Oberpfalz.
Unmittelbare Städte.
Amberg 2 20 1 4011 10 80
Regensburg . 230140110—80
Bezirksamt Neustadt a. #. N.
a) Stadt Weiden. 2 20 1 6ü0 110 30 10
b) die übrigen Gemeinden 1 600 1 100 1 — — 80
Regierungsbezirk Mittelfranken.
Unmittelbare Städte.
Dinkelsbühl (vom 21. August 1906 ab) 2 710 2 20|1 80 1 20
Bezirksamt Weißenburg in Bayern:
a) Stadt Treuchtlingen 22 — 1 4 — 95 — 80
0) Gemeinde Penbenzeim (vom J. Oktober 1000 ab)h. — 20% 1 (0
3½ die übrigen Gemeinden. 1 601 "
Grobßherzogtum BZessen.3
Provinz Starkenburg.
Kreis Groß-Gerau:
Sämtliche Gemeinden des Kreises (vom 1. Oktober 1906 ab)
20 *25
2 60 1 5050
Brkanntmachung,
betreffend die Beaussichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die
Landesbehörde.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 14. März 1906 bestimme ich auf Grund des
§ 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen,
daß bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb
über das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundesstaats
beaufsichtigt werden, in dessen Gebiete sie ihren Sitz haben, nämlich:
1. Sterbekasse „Gärtnerbrüderschaft,
in Altona,
r
A. Preußen.
genannt die Friedliebende in Not und Tod, Gott mit uns“
Totenlade in Steinbeck, Kreis Stormarn,
Totenlade in Bergstedt, Kreis Stormarn.