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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni d. J. beschlossen, den nachstehend abgedruckten
Anderungen und Ergänzungen der Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen (Zentralblatt 1900
Seite 473) die Zustimmung zu erteilen.
Berlin, den 11. Juli 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Anderungen und Ergänzungen der Branntweinstener-Ausführungsbestimmungen.
—Ó
I. Brennereiordnung.
. Zus§ 4 Abs. 3. Am Schlusse des ersten Satzes ist statt der Worte „vom Brennereibesitzer“
zu setzen:
„von den Eigentümern oder Besitzern der Brennerei“.
2. Zu §5 160a Abs. 1. Das Wort „Jahresbetriebs“ ist zu ersetzen durch:
„Betriebsjahrs“.
f. Zu § 170. Der Abs. 2 erhält folgenden Zusatz:
„Bleibt die tatsächliche Jahreserzeugung hinter der erklärten so weit zurück, daß der ihr
entsprechende Zuschlagsatz niedriger ist als der angewendete, so wird der im Falle der Ver-
steuerung des Branntweins zu viel erhobene Zuschlagbetrag auf Anordnung der Direktiv-
behörde erstattet.“
4. Zu § 251. Der Abs. 2 erhält folgenden Zusatz:
„Bei Verarbeitung von Gemischen aus verschiedenen Materialgattungen sind die einzelnen
Bestandteile der Mischung der Gattung und tunlichst auch dem Mischungsverhältnisse nach
anzumelden.“
. Zu § 269. Der Abs. 3 erhält folgenden Zusatz:
„Weiter sind in der Materialanmeldung auch alle Zusätze an gärbaren oder alkohol=
haltigen Stoffen anzugeben, die das Material erhalten hat oder vor seiner Verarbeitung
erhalten soll.“
. Zu § 294. Im Abs. 1 ist:
a) hinter „Zwetschen 44
einzufügen: „Mirabellen 5“;
b) statt „nicht gewässerte Weintreber 1,
gewässerte Weintreber 1“
zu setzen:
„Weintreber, die nach einem Aufgusse von Zuckerwasser zur Nachwein-
bereitung gedient haben und von denen der Nachwein nicht auf einmal
durch Pressung ausgeschieden, sondern nach und nach abgezogen
—
S
SO
□
worden ist... 29
Weintreber von südländischen Trauben (gewässert und nicht gewässert). . 3,
andere Weintreber
nicht gewässert.... .15,5
gewässrt 1.
7. Zu § 296. Am Schlusse ist der Punkt durch ein Komma zu ersetzen und sodann anzufügen:
„Rückstände der Rosinenweinbereitung, zur Erhöhung der Alkoholausbeute gezuckerte Wein-
treber, ferner Mischungen, die ganz oder zum Teil aus diesen Materialgattungen oder aus
Zucker, Zuckerwasser und dergleichen bestehen."
185“