Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

20

2

9

S##

Seitens  der  Friedrich-Wilhelms-Stifstung  für  Marienbad
werden  jährlich  zur  Erleichterung  einer  Kur  in  genanntem
Orte  2  Beihülfen  zu  je  100  .X  gewährt,  sowie  freie  ärztliche  Behandlung,
  Erlaß  der  Kurtaxe  und  billigere  Bäderpreise  vermittelt.

Anträge  müssen  bis  zum  15.  März  jedes  Jahres  bei  der
Medizinal-Abtheilung  eingehen.

Die  Regierung  in  Wiesbaden  bewilligt  Offizieren  u.  s.  w.  Freibäder

  in  Ems  und  Langenschwalbach.
Anträge  werden  durch  die  Generalkommandos  unmittelbar
  an  die  genannte  Regierung  gestellt.

Den  die  Kurorte  Rehburg  und  Norderney  besuchenden

Preußischen  Offizieren,  Sanitätsoffizieren  und  Militärbeamten
werden  von  der  Finanz-Direktion  in  Hannover  freie  Bäder  bewilligt
  und  die  Kurtaxe  erlassen;  auch  ist  von  der  Regierung
in  Aurich  bedürftigen  Offizieren  u.  s.  w.  auf  Norderney  ein  Freiquartier
  zugesichert,  so  daß  im  Laufe  der  Badesaison  etwa  3  Offiziere
  u.  s.  w.  hintereinander  freie  Wohnung  erhalten  können.
Anträge  sind  an  das  Generalkommando  X.  Armeekorps
zu  richten.
Aktive  Subaltern  offiziere  bezahlen  in  Oeynhausen  50  Pf.
für  das  Bad,  sind  von  Bezahlung  der  Kurtaxe  befreit  und
erhalten  ärztliche  Behandlung  unentgeltlich;  außerdem  vermittelt
  die  Bade-Verwaltung  den  darum  Nachsuchenden  thunlichst
  billig  Quartier  und  Kost.
In  Karlsbad  und  Marienbad  wird  den  diese  Kurorte  besuchenden
  Militärpersonen  der  Deutschen  Armee  unentgeltliche
ärztliche  Behandlung  von  der  Medizinal-Abtheilung  nachgewiesen.


.  In  Nenndorf  werden  einem  Offizier  oder  Sanitätsoffizier

während  der  Monate  April  und  Oktober  jedes  Jahres  freie
Wohnung  und  freie  Schwefelbäder  gewährt.  (Verfg.  v.
26/9.  83.  Nr.  129/9.  83.  M.  M.  A

4.  Von  der  Direktion  des  Kaiserbades  zu  Franzensbad  in  Böhmen

werden  alljährlich  5  kurbedürstigen,  aktiven  Offizieren  freie
Bäder  gewährt.

Im  Maximiliansbad  zu  Reichenhall  erhalten  Offiziere  bei

freier  Wohnung  volle  Verpflegung  für  4,50  M  täglich,
Bäder  zur  Hälfte  der  eingeführten  Preise  und  ärztliche  Behandlung
  zum  dritten  Theil  des  üblichen  Satzes.

Aufnahmen  zu  den  ermähigten  Preisen  können  jedoch  nur
in  der  Zeit  vom  20.  April  bis  15.  Juni  und  vom  20.  August
bis  Anfang  Oktober  stattfinden.  (Verfg.  v.  16/10.  85.  Nr.  51.
10.  85.  M.  M.  A.)