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Drucksache Nr. III.
Vor Eintragung Aunleftung lesen!
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Mahgebend für die Eintragungen der 12. Juni 1907.
Berufs= und Betriebszählung vom 12. Juni 1907.
Staat: Bezirk: Gemecinde:
Gewerbebogen.
Zur Haushaltungsliste Nr. Zählbezirk V9 r.
Wieviel Gewerbebogen sind zu der nämlichen Haushaltungsliste von demselben Gewerbetreibenden aufgestelltꝰ
Durch die Gewerbebogen sollen die Grundlagen für eine Statistik der gewerblichen Betriebe nach Personen—
Anwendung von Motoren und Maschinen gewonnen werden. Die Gewerbetreibenden sind nach dem Reichs-
bl, °„ . » „ .
z« März 1002 verpflichtet, die zur Ausfüllung der Gewerbebogen erforderliche Auskunft zu erteilen.
gesetze vom 25.
Anleitung zur Ausfüllung des Gewerbebogens.
Die gewerbliche Betriebszählung erstreckt sich auf: 1. Handwerk,
2. Industrie (auch Hausgewerbe. Heimarbetl), 3 Baugewerbe, 4. Handels-
gewerbe.
wirtschuften, 7. Verkehre= und Transportgewerbe, ausschbeßlich der Euen-
bahn-, Post., Tel-graphen= und Ferasprechbetriebe, r. Theatrr, Musik und
Schaustelungegewerbe, 9. Fischerei, 10. gewerbliche (d. h. nicht ackerbau-
maßige) Gärtnerei Gewerbebogen find autzustel’ en für Gewerbe-
betrtebe, in denen, wenn auch nur zeitwene, 4 und mehr Personen
(einsch ießlich des Inhabe #s oder sonstigen Betriebsl Uers) al#ig send oder
etementare Kraft fur Umiriebemaschinen (Motoinen) oder Moror=
wagen, #der Dampfkess. ! odne Kra'tübertragung, Lokomobilen,
Dampffässer oder Dampfschirre, Segelschiffe, Barkassen ver-
wender werden, oder wenn außerhalb der Betriebsftätte Personen
beschäfttgt werden. Auch für zeitweilig rohende (unterb ochene) Gewerbe-
beirieve (Kampagne-, Saisonvetriebe) ist ein Gewerbebogen aufzusteinn.
Filialen 1Zweiggeichäfte) mit einener Leuung sowie örtlich abgetrennte
Betriebs ableilungen, selbst wienn nur vorubergenend eingerichter, sind als
selbstan #ige Leiriebe zu bet achten; für jede derselben ist dumgrmäß ein de
sonderer Gewerbebogen au-zurüllen. «
As-sgetuuccucrddesGewerebogenamSitzededGcwetbebetriebä
da,1vosid1vnsKontosbsfinder. .. -
In der Rege: ist über j den Betrieb ein Gewerbebogen aus ufüllen.
Jür ves'schiedenartige wewerbe sind, auch wenn sie zu einem Beniebe
vereinigt sind, uler gemeimamer Leitung nehen und jfüc sie eine gemeinsame
Buchfüarung nat si det, getre me ungaben zu machen. Je em besonde er
Gewerbebogen ist auch a zm ünen: " "
a) jür jede in fich abgeschiossene und zu einer besonderen Betriebs—
abteilung vere nigte Stufe des nchnischen Produttionsprozesses, die
5 Bergbaubetriebe. Sallnen unod Hiiten, 6 Gast und echank-
so geftaltet ist, daß sie auch als selbständiger Gewerbebetrieb vor-
tommt. z. B. die zu eine Tuchfabrik gebörige Wolwäscherei,
Spinneret, Weberei, #ppre#iuram stau, Färbe#iz;
b) für jlde zur Duchführung des Gesamtberriebs bestimmte, technisch
in sich abgeschilonene und zu einer b sonderen Betriedsabtei ung
vereinigte, c gänze de, vorbereitende, abschließende arbeit, z. B. die
Eisgew unungsanstalt ei er Brau rei Gaeanstall einer Tuch abrik,
Modelnschlerei einer Maschinenfsabrik, Kistenherstel ungs ansta. einer
Reisstärkerabr.k usw. · ·
BetHauv-IH-,Vertehrs-,Vsrficherungs-,Bank-undavderenkauf-
månniscynBstriebenistjceknvksonderkrGemccbcbogenauszufüllen
fürjrdentnsicyavgeichvssenenvndzuoinerbefonderensibciuung
veremgtnwrschaitszsoetg.3.BHypothek-naht-iiuseiner-Barthdte
PersonenbetörderungemecDampficyffanrtggeseujcyaft,Mövembceilung
eines Warenhuusis. « " -
TachschäftSpeksonaliftinfolchenFällensürFsaaegzutetlm
DiesmußsogisminemdcißjiveP,erfon,smschlcßtichdegBe-rsebs«cnuavecö,
nurouikinemwwesheugknvorkommhundzwarvkidemwwervw
zweige,wosiealse·moderhauptsachlschbrichvthtwcrdDcmfach-
gemäßenEunenendesweschaftgleneromusesübesassmmerdemoviger
Regetiestecgvachmtommenus-dauchinicywietigenFälsendiederWIrt-
tichkestammecstknencincechevdeVerecxungdesIterionatovorzunetmn
GieichezaittiürotVrteuuagocrmtoriichenKratbetFkaget,-;·dcevei
deneimemenGuvervezmeignverzetanetcnBierdestktkknmi"-ssen«zufammsn
dieSummedes·mGeIuJäftmirt-icyvorhandenenodervergvendcten
z«Pf«1demä«ksnerqeben. -
Uberde-.·GksamsbetriebsindbetFrugessasfdsmGew«rbe-
bogen des haupisächlichsten wewerbezweigs zu a-d Angaben zu machen.
Jalls der Raum zur Beantwortung einer Frage auf dem Gewerbebogen nicht ausreicht, ist die antwort in einer Anlage zu geben, in der
genau hervorgeyoben sein muß, auf welche Frage fie sich vesieht.
Wieviel Anlagen liegen bei?
1. Vor= und Zuname des leitenden Gewerbetreibenden (Unternehmers, Inhabers, Handwerksmeisters, Direktors, Pächters, Gewer-
selbständigen Geschäftsführers usw.):::Tiitieel.
Etwaige davon verschiedene Firma (oder Name des Unternehmenss))))ee . bende
2. Wohnung des Gewerbetreibenden:
Haus Nr. für Landorte: Poststation:
II
...
4. Bildet die Ausübung dieses Gewerbes den Hauptberuf des Betriebsleiters? (Ja oder Nein!)
Gemeinde (Ortschaft :
. Welche Bezeichnung führt der Leiter des Betriebs (z. B. E
selbe für ihn eine Nebenbeschäfgung? (Ja oder Neinl!)
igentümer, Pächter, Direktor, Verwalter usw.)?
....................................................................
Oder ist die-
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