Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Drucksache Nr. III. 
Vor Eintragung Aunleftung lesen! 
rv 1 
  
  
Mahgebend für die Eintragungen der 12. Juni 1907. 
Berufs= und Betriebszählung vom 12. Juni 1907. 
Staat: Bezirk: Gemecinde: 
Gewerbebogen. 
Zur Haushaltungsliste Nr. Zählbezirk V9 r. 
Wieviel Gewerbebogen sind zu der nämlichen Haushaltungsliste von demselben Gewerbetreibenden aufgestelltꝰ 
  
Durch die Gewerbebogen sollen die Grundlagen für eine Statistik der gewerblichen Betriebe nach Personen— 
Anwendung von Motoren und Maschinen gewonnen werden. Die Gewerbetreibenden sind nach dem Reichs- 
bl, °„ . » „ . 
z« März 1002 verpflichtet, die zur Ausfüllung der Gewerbebogen erforderliche Auskunft zu erteilen. 
  
gesetze vom 25. 
  
  
Anleitung zur Ausfüllung des Gewerbebogens. 
Die gewerbliche Betriebszählung erstreckt sich auf: 1. Handwerk, 
2. Industrie (auch Hausgewerbe. Heimarbetl), 3 Baugewerbe, 4. Handels- 
gewerbe. 
wirtschuften, 7. Verkehre= und Transportgewerbe, ausschbeßlich der Euen- 
bahn-, Post., Tel-graphen= und Ferasprechbetriebe, r. Theatrr, Musik und 
Schaustelungegewerbe, 9. Fischerei, 10. gewerbliche (d. h. nicht ackerbau- 
maßige) Gärtnerei Gewerbebogen find autzustel’ en für Gewerbe- 
betrtebe, in denen, wenn auch nur zeitwene, 4 und mehr Personen 
(einsch ießlich des Inhabe #s oder sonstigen Betriebsl Uers) al#ig send oder 
etementare Kraft fur Umiriebemaschinen (Motoinen) oder Moror= 
wagen, #der Dampfkess. ! odne Kra'tübertragung, Lokomobilen, 
Dampffässer oder Dampfschirre, Segelschiffe, Barkassen ver- 
wender werden, oder wenn außerhalb der Betriebsftätte Personen 
beschäfttgt werden. Auch für zeitweilig rohende (unterb ochene) Gewerbe- 
beirieve (Kampagne-, Saisonvetriebe) ist ein Gewerbebogen aufzusteinn. 
Filialen 1Zweiggeichäfte) mit einener Leuung sowie örtlich abgetrennte 
Betriebs ableilungen, selbst wienn nur vorubergenend eingerichter, sind als 
selbstan #ige Leiriebe zu bet achten; für jede derselben ist dumgrmäß ein de 
sonderer Gewerbebogen au-zurüllen. « 
As-sgetuuccucrddesGewerebogenamSitzededGcwetbebetriebä 
da,1vosid1vnsKontosbsfinder. .. - 
In der Rege: ist über j den Betrieb ein Gewerbebogen aus ufüllen. 
Jür ves'schiedenartige wewerbe sind, auch wenn sie zu einem Beniebe 
vereinigt sind, uler gemeimamer Leitung nehen und jfüc sie eine gemeinsame 
Buchfüarung nat si det, getre me ungaben zu machen. Je em besonde er 
Gewerbebogen ist auch a zm ünen: " " 
a) jür jede in fich abgeschiossene und zu einer besonderen Betriebs— 
abteilung vere nigte Stufe des nchnischen Produttionsprozesses, die 
5 Bergbaubetriebe. Sallnen unod Hiiten, 6 Gast und echank- 
so geftaltet ist, daß sie auch als selbständiger Gewerbebetrieb vor- 
tommt. z. B. die zu eine Tuchfabrik gebörige Wolwäscherei, 
Spinneret, Weberei, #ppre#iuram stau, Färbe#iz; 
b) für jlde zur Duchführung des Gesamtberriebs bestimmte, technisch 
in sich abgeschilonene und zu einer b sonderen Betriedsabtei ung 
vereinigte, c gänze de, vorbereitende, abschließende arbeit, z. B. die 
Eisgew unungsanstalt ei er Brau rei Gaeanstall einer Tuch abrik, 
Modelnschlerei einer Maschinenfsabrik, Kistenherstel ungs ansta. einer 
Reisstärkerabr.k usw. · · 
BetHauv-IH-,Vertehrs-,Vsrficherungs-,Bank-undavderenkauf- 
månniscynBstriebenistjceknvksonderkrGemccbcbogenauszufüllen 
fürjrdentnsicyavgeichvssenenvndzuoinerbefonderensibciuung 
veremgtnwrschaitszsoetg.3.BHypothek-naht-iiuseiner-Barthdte 
PersonenbetörderungemecDampficyffanrtggeseujcyaft,Mövembceilung 
eines Warenhuusis. « " - 
TachschäftSpeksonaliftinfolchenFällensürFsaaegzutetlm 
DiesmußsogisminemdcißjiveP,erfon,smschlcßtichdegBe-rsebs«cnuavecö, 
nurouikinemwwesheugknvorkommhundzwarvkidemwwervw 
zweige,wosiealse·moderhauptsachlschbrichvthtwcrdDcmfach- 
gemäßenEunenendesweschaftgleneromusesübesassmmerdemoviger 
Regetiestecgvachmtommenus-dauchinicywietigenFälsendiederWIrt- 
tichkestammecstknencincechevdeVerecxungdesIterionatovorzunetmn 
GieichezaittiürotVrteuuagocrmtoriichenKratbetFkaget,-;·dcevei 
deneimemenGuvervezmeignverzetanetcnBierdestktkknmi"-ssen«zufammsn 
dieSummedes·mGeIuJäftmirt-icyvorhandenenodervergvendcten 
z«Pf«1demä«ksnerqeben. - 
Uberde-.·GksamsbetriebsindbetFrugessasfdsmGew«rbe- 
bogen des haupisächlichsten wewerbezweigs zu a-d Angaben zu machen. 
Jalls der Raum zur Beantwortung einer Frage auf dem Gewerbebogen nicht ausreicht, ist die antwort in einer Anlage zu geben, in der 
genau hervorgeyoben sein muß, auf welche Frage fie sich vesieht. 
Wieviel Anlagen liegen bei? 
1. Vor= und Zuname des leitenden Gewerbetreibenden (Unternehmers, Inhabers, Handwerksmeisters, Direktors, Pächters, Gewer- 
selbständigen Geschäftsführers usw.):::Tiitieel. 
Etwaige davon verschiedene Firma (oder Name des Unternehmenss))))ee . bende 
2. Wohnung des Gewerbetreibenden: 
Haus Nr. für Landorte: Poststation: 
II 
... 
4. Bildet die Ausübung dieses Gewerbes den Hauptberuf des Betriebsleiters? (Ja oder Nein!) 
Gemeinde (Ortschaft : 
. Welche Bezeichnung führt der Leiter des Betriebs (z. B. E 
selbe für ihn eine Nebenbeschäfgung? (Ja oder Neinl!) 
igentümer, Pächter, Direktor, Verwalter usw.)? 
.................................................................... 
Oder ist die- 
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