Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

Maßgabe Anwendung, daß die Sendungen dem Fischmeister oder seinem Stellvertreter unter Abgabe 
einer schriftlichen Erklärung nach dem anliegenden Muster 2 vorzuführen sind. 
Die Richtigkeit der Erklärung wird von dem Fischmeister oder seinem Stellvertreter geprüft 
und bescheinigt. 
4. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, sofern nicht nach den §§ 135 ff. des 
Vereinszollgesetzes eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß § 14 des Zolltarifgesetzes mit einer Ordnungs- 
strafe bis zu 150 -4 geahndet. 
Berlin, den 26. Juni 1907. 
Der Königlich Preußische Finanzminister. 
Bescheinigung. 
Ich bescheinige hierdurch, daß die in (Zahl und Art der Packstücke) gezeichnet (Zeichen und 
Nummern) Rohgewicht. . . . . . . . ... verpackten, zur Versendung nach (Bestimmungsort) an 
(Empfänger) bestimmten .... Stück (frische Austern oder Hummern) nach meiner pflichtmäßigen 
Uberzeugung aus eigenen Fängen von helgoländer Fischern herrühren und nicht innerhalb 3 Seemeilen 
Entfernung von der Niedrigwassergrenze der Küsten eines fremden Landes oder der davor liegenden 
Inseln und Bänke gefangen sind. 
Helgoland, den 
Der Königliche Fischmeister. 
Muster 1. 
  
  
(Stempel.) (Unterschrift.) 
# Mufter 2. 
Erklärung. 
Ich, der unterzeichnete Fischer , versichere hierdurch, daß die von mir in 
(Zahl und Art der Packstücke) gezeichnet (Zeichen und Nummern) Rohgewicht . . .. verpackten, 
zur Versendung nach (Bestimmungsort) an (Empfänger) bestimmrtten aus- 
schließlich von dem eigenen Fange des von mir geführten Schiffes (Name) herrühren und nicht 
innerhalb 3 Seemeilen Entfernung von der Niedrigwassergrenze der Küsten eines fremden 
Landes oder der davor liegenden Inseln und Bänke gefangen sind.) 
Helgoland, den « 
(Unterschrift.) 
Gegen die Richtigkeit der vorstehend abgegebenen Erklärung habe ich keine Zweifel. 
Helgoland,ddden 
Der Königliche Fischmeeister. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
  
  
· *) Der gesperrte Satz kommt nur bei zubereiteten und verarbeiteten Austern und Hummern in Betracht und ist 
in anderen Fällen zu streichen. " 
Nu ster 2
	        
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