Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

— 328 — 
Anlage C. 
  
Zivilversorgungoschein. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in der Schutz- 
mannschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von# ................ Jahren Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie (oder 
im Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) von - 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von. 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von . s*nNnN..[- . Pf. monatlich. 
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempell.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Jahre. (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) 
  
*) Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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