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Elsaß-Lothringen.
Den Nebenzollämtern II zu Aue und Masmünster im Hauptzollamtsbezirk Altkirch ist die
Befugnis zur Abfertigung von Wein in Fässern der Tarifnummer 180 mit einem Weingeistgehalte von
nicht mehr als 14 Gewichtsteilen in 100, jedoch nur in Mengen bis zum Zollbetrage von 400 JX für
eine Sendung beigelegt worden.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
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Königreich Preußen.
Das Steueramt I in Goldberg im Hauptamtsbezirke Liegnitz und das Steueramt I in Idstein
im Hauptamtsbezirke Wiesbaden sind unter Belassung ihrer bisherigen Abfertigungsbefugnisse in Steuer-
ämter II umgewandelt worden.
Am Bahnhof in Gelsenkirchen im Hauptamtsbezirke Bochum ist ein Steueramt 1 mit den
nachstehend aufgeführten Abfertigungsbefugnissen errichtet worden:
1. Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Zucker-, Salz= und Branntweinbegleitscheinen 1
und II,
Ausfertigung und Erledigung von Tabakversendungsscheinen 1I und I,
Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen,
sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung,
Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten sowie von Tabak, für die Ab-
gabenvergütung beansprucht wird,
6. unbeschränkte Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen und Erhebung von
Ubergangsabgaben,
7. Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs.
In Brunsbüttelkoog im Hauptamtsbezirk Itzehoe ist eine Zollabfertigungsstelle für die daselbst
befindliche Benzinfabrik der Aktiengesellschaft „Deutsche Benzin= und Olwerke“ in Regensburg mit der
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I
und II errichtet worden.
« Die Zuckerraffinerie von Fölsche & Co. in Magdeburg-Sudenburg und die Zuckerraffinerie
am Hospitalplatz in Halle a. S. sind eingegangen. Die Zuckersteuerstelle IV beim Hauptsteueramt I1 in
Magdeburg und die Zuckersteuerstelle II beim Hauptsteueramt in Halle a. S. sind aufgehoben worden.
Das Steueramt 1 zu Obernigk im Bezirke des Hauptsteueramts II zu Breslau ist in ein
Steueramt II umgewandelt worden. Die Befugnis zur Abfertigung des mit Anspruch auf Steuer-
vergütung auszuführenden Bieres ist zurückgezogen worden, im übrigen sind die Abfertigungsbefugnisse
des Amtes die gleichen geblieben.
Es ist erteilt worden
dem Steueramt I zu Zeitz im Hauptsteueramtsbezirke Naumburg a. S. die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen 1 über Sendungen von Maisöl und Knochenfett, die für die Firma
Ohmig-Weidlich daselbst unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen und zur Seifenfabrikation bestimmt sind,
dem Steueramte II zu Liebenwerda im Hauptsteueramtsbezirke Mühlberg a. E. die Befugnis
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Gasöl, das für die in Elsterwerda befindliche Zweigfabrik
der Baubeschlägefabriken Otto Grieshammer, Aktiengesellschaft zu Dresden eingett.
dem Steueramt 1 in Rheinberg im Hauptamtsbezirke Wesel die Befugnis zur Erledigung von
Begleitscheinen I über inländisches Salz, das für die Deutschen Solvay-Werke bei Ossendorf unter
Raumverschluß eingeht,
dem Steueramte II in Bergheim im Hauptamtsbezirke Neuß die Befugnis zur Erledigung von
Begleitscheinen I über Schwerbenzin, das für die Gutsverwaltung von Haus Etzweiler eingeht.
Die dem Nebenzollamt 1 Skalmierzyce-Bahnhof beigelegte Befugnis zur Eingangsabfertigung
der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge ist zurückgezogen worden.
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