Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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3. Medizinal- und Veterinärwesen. 
  
Rekanntmachung. 
  
Mit Rücksicht auf die innere, administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrate 
vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen J und II zum Vieh— 
seuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905 
(Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: 
Anlage I. 
1. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich. 
Statt „Unter-Gänserndorf“ zu setzen: 
„Gänserndorf“. 
2. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Preßnitz“. 
33. XIII. Viertes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Nachod“. 
4. XV. Sechstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
6 „Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde“. 
5. XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Zboröw." 
Anlage II. 
a. In Österreich. 
6. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich. 
Statt „Untergänserndorf“ zu setzen: 
„Gänserndorf“. 
7. XI. Drittes Sperrgebiet in Steiermark. 
Statt „Feistritz“ zu setzen: 
„Leibnitz“. 
8. XVIII. Drittes Sperrgebiet in Tirol. 
Hinzuzufügen: 
„Bezirkshauptmannschaft Ampezzo“. 
9. XIX. Viertes Sperrgebiet in Tirol. 
Hinzuzufügen: 
„Bezirkshauptmannschaft Mezolombardo“. 
10. KXIII. Drittes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzufügen: 
„Bezirkshauptmannschaft Preßnitz“. 
11. XXIX. Neuntes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzufügen: 
„Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde“.
	        
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