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3. Medizinal- und Veterinärwesen.
Rekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die innere, administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrate
vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen J und II zum Vieh—
seuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905
(Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt:
Anlage I.
1. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich.
Statt „Unter-Gänserndorf“ zu setzen:
„Gänserndorf“.
2. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Preßnitz“.
33. XIII. Viertes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Nachod“.
4. XV. Sechstes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzusetzen:
6 „Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde“.
5. XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien.
Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft Zboröw."
Anlage II.
a. In Österreich.
6. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich.
Statt „Untergänserndorf“ zu setzen:
„Gänserndorf“.
7. XI. Drittes Sperrgebiet in Steiermark.
Statt „Feistritz“ zu setzen:
„Leibnitz“.
8. XVIII. Drittes Sperrgebiet in Tirol.
Hinzuzufügen:
„Bezirkshauptmannschaft Ampezzo“.
9. XIX. Viertes Sperrgebiet in Tirol.
Hinzuzufügen:
„Bezirkshauptmannschaft Mezolombardo“.
10. KXIII. Drittes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzufügen:
„Bezirkshauptmannschaft Preßnitz“.
11. XXIX. Neuntes Sperrgebiet in Böhmen.
Hinzuzufügen:
„Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde“.