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5. Zoll= und Steuerwese n.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 6 Abs. 4 des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 ordne ich nach
erfolgter Zustimmung des Bundesrats hierdurch an, daß das im Inlande befindliche bewegliche Ver-
mögen eines russischen Staatsangehörigen zur Erbschaftssteuer ohne Rücksicht darauf, ob der Erblasser
seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in einem Bundesstaate hatte, uneingeschränkt heranzuziehen ist.
Berlin, den 2. November 1907.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Dr. Freiherr von Stengel.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
d Das Steueramt J zu Wolfhagen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cassel ist aufgehoben
worden.
Das Steueramt I zu Murowana-Goslin im Bezirke des Hauptsteueramts zu Rogasen ist unter
Belassung der ihm beigelegten Befugnisse in ein Steueramt II umgewandelt worden.
Das Nebenzollamt II zu Dürr-Kunzendorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Neustadt O.-S.
ist nach Zuckmantel in Osterr.-Schlesien (auf österreichisches Gebiet) verlegt worden. «
Es ist erteilt worden:
dem Nebenzollamt II zu Heilsminde im Bezirke des Hauptzollamts zu Hadersleben die Befugnis
zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein;
dem Steueramt J in Schönebeck im Bezirke des Hauptsteueramts II zu Magdeburg die Be-
fugnis zur Erledigung von Salzbegleitscheinen II;
dem Steueramt I zu Schwedt a. O. im Hauptamtsbezirke Prenzlau die Befugnis zur Ab-
fertigung von ausländischem Tabak, der unter Raumverschluß eingeht;
dem Steueramt II zu Syke im Bezirke des Hauptsteueramts zu Osnabrück die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Gasöl und Schwerbenzin;
dem Steueramt I zu Weißenfels im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. die
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen über die für die Nolle'schen Werke daselbst eingehenden
Waren der Nummern 653, 654, 665, 781 bis 795, 798, 799, 806, 811 bis 816, 820, 825 bis 827,
829, 832, 836, 855 bis 858, 864 bis 867, 869 bis 872, 877 bis 880 und 906 des Zolltarifs und
über Umschließungen sowie Verpackungsmittel und dergl., die nach § 6 Ziffer 9 des Z.T.G. gollfrei
abgelassen werden können;
dem Steueramt 1 in Witten im Bezirke des Hauptsteueramts Bochum die Befugnis der
Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Radkränze aus schmiedbarem Eisen für Eisenbahnräder,
die für die Firmen A. Bredt & Co. und Lohmann und Soeding, G. m. b. H., in Witten eingehen und
deren Verzollung als Brucheisen nach Nr. 843 des Zolltarifs zum Satze von 1 für 1 dz be-
antragt wird.
Königreich Sachsen. .
Das Steueramt Pegau im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig II ist in ein Untersteueramt
u= mgewandelt worden.
Es ist erteilt worden:
dem Nebenzollamt II Grünthal im Hauptamtsbezirke Freiberg die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Gasöle der Tarifnummer 239, die für die Firma Lauckner & Co. in
Olbernhau auf der Eisenbahn in verschließbaren Transportgefäßen oder in Kesselwagen eingehen;