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dem Untersteueramt Lausigk im Hauptamtsbezirke Leipzig II die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen I über die für die Firma Gebrüder Koch, G. m. b. H., in Lausigk aus dem Auslande
zurückkommenden eisernen Gestelle, die als Rollen für die von der Firma ausgeführten Plüsche und
Sammete gedient haben.
Großherzogtum Baden.
Der Steuereinnehmerei Grünsfeld im Hauptamtsbezirke Heidelberg ist die Befugnis zur Ab-
fertigung der unter Wagenraum= (Plomben-) Verschluß in Eisenbahnwagen eingehenden übergangs-
steuerpflichtigen Biersendungen erteilt worden.
Großherzogtum Sachsen.
Dem Steueramt Eisenach im Direktivbezirk Erfurt ist die Befugnis zur Abfertigung von
Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein erteilt worden.
Großherzogtum Oldenburg.
Dem Steueramte Lohne im Hauptamtsbezirk Oldenburg sind folgende Befugnisse erteilt worden:
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I und II; Erledigung von Zollbegleitscheinen I. Salz-
begleitscheinen I und Tabakversendungsscheinen I; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Ein-
schränkung; Abfertigung von Tabak behufs Abgabenvergütung.
Freie Hansestadt Bremen.
Der Zollabfertigungsstelle Hohetor im Hauptamtsbezirke Kaiserstraße ist die Befugnis zu
sämtlichen Abfertigungen im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung erteilt worden.
Elsaß-Lothringen.
Dem Hauptsteueramte zu Diedenhofen ist die Befugnis zur Abstempelung von Anteilscheinen
gewerkschaftlich betriebener Bergwerke (Kuxen, Kuxscheinen) nach der Tarifnummer 1c des Reichs-
stempelgesetzes beigelegt worden.
Die dem Steueramt 1 in Molsheim im Hauptzollamtsbezirke Schirmeck erteilte Befugnis zur
Erledigung von Begleitzetteln und Begleitscheinen 1 unter Wagenverschluß über Weinsendungen, aus-
genommen von Verschnitt= und Marsalawein, ist auf in der gleichen Weise vorabgefertigte Sendungen
von eingestampften Weintrauben und auf die Erledigung von Begleitscheinen I über untersuchte Ver-
schnittweine und Verschnittmoste ausgedehnt worden.
Anderungen in den Befugnissen zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge.
Preußen.
1. Nach Nr. 8a des Tarifs zum Reichsstempelgesetz:
Im Bezirke des Hauptsteueramts Cassel ist die Befugnis neu erteilt worden dem Steueramt I
zu Eschwege und dem Steueramt l zu Homberg. «
Im Bezirke des Hauptsteueramts Wiesbaden ist die Befugnis neu erteilt worden dem Haupt—
steueramte, Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Süd zu Wiesbaden und dem Steueramt J zu Biebrich.
Die Befugnis des ehemaligen Steueramts I zu Wiesbaden fällt weg. ·
2. Nach Nr. 8b des Tarifs:
Die dem ehemaligen Steueramt 1 zu Wiesbaden beigelegte Befugnis ist der Zollabfertigungs-
stelle am Bahnhofe Süd zu Wiesbaden übertragen worden.
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