Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

— 664 — 
2. Maß= und Gewichtswesen. 
  
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter 
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden: 
* Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form LJ, und für Drehstrom mit 
gleichbelasteten Zweigen, Form LM und L0, hergestellt von der Allgemeinen 
Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin. 
Eine Beschreibung des Systems wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren 
Verlag (J. Springer in Berlin N., Monbijouplatz 3) Sonderabdrücke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 14. November 1907. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Warburg. 
  
  
3. Zoll= und Steuerwese nn. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. November d. J. beschlossen, daß vom 1. Januar 1908 
ab in den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die nachstehenden Anderungen einzutreten haben: 
  
  
  
  
  
g N Tarasätze 
* unmner Benennung Art in Hundertteilen des 
fende es der der Rohgewichts 
Num- gee Gegenstände. Umschließung. , « 
«· · - » bisher künftig 
1 2 3 4 5 l 6 
6 
1 208 Eingedickte Milch in Blöcken Kisten 20 13 
2 920 Messingnippel für Fahrräder Kisten 13 
  
  
  
  
Berlin, den 19. November 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.