Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Falle ist die Untersuchung beendet und die Ware als Schmiermittel nach Nr. 260 zu 
verzollen. 
Beträgt der Rückstand 57,6 v. H. der Olsäure oder weniger, dann ist zunächst 
zu prüfen, ob der bezeichnende Geruch der Wollfettoleine vorhanden ist, und ob das 
Olein die Liebermannsche Reaktion nach folgender Angabe gibt: Nach Verrühren 
einiger Tropfen mit Essigsäureanhydrid und nachheriger Zugabe von konzentrierter 
Schwefelsäure zeigt sich zunächst eine Rosafärbung, welche bald in Moosgrün umschlägt. 
Tritt diese Erscheinung nicht ein, so besteht die Ware nicht in Wollfettolein und ist 
ebenfalls nach Nr. 260 zu verzollen. 
Zeigt sich die beschriebene Erscheinung, so liegt Wollfettolein vor. In diesem 
Falle werden die unverseifbaren Teile mit der doppelten Raummenge Essigsäure- 
anhydrid 1 Stunde lang am Rückflußkühler im Sieden erhalten und dann in einen 
Scheidetrichter gebracht. Nach dem Erkalten scheiden sie sich größtenteils wieder aus 
der Lösung ab und sind dann von dem Essigsäureanhydrid durch Abheben zu trennen. 
Durch längeres Erwärmen der unverseifbaren Teile auf 140° C., zur Beschleunigung 
unter Aufblasen von Luft, wird das noch gelöste Essigsäureanhydrid möglichst voll- 
ständig verjagt. Die so erhaltenen, im Essigsäureanhydrid ungelösten unverseifbaren 
Teile (Kohlenwasserstoffe) werden nun in der nachstehend unter A bezeichneten Weise 
auf die Anwesenheit von Mineralöl geprüft und, wenn solches nicht vorhanden ist, 
nach der Vorschrift unter B auf die Anwesenheit von Harzöl untersucht. 
A. Nachweis von Mineralöl. 
1. Bestimmung der spezifischen Drehung der Polarisationsebene des 
Lichtes (a) D. 
Diese Bestimmung wird bei 18 bis 20° C. mit einer Lösung in Benzol aus- 
geführt, welche 3 Gewichtsteile der unverseifbaren Teile in 100 Teilen der Lösung 
eah: Das Benzol darf optisch aktive Stoffe nicht enthalten und ist hierauf vorher 
zu prüfen. 
2. Bestimmung der Jodzahl nach v. Hübl. 
Die Bestimmung erfolgt nach der Anweisung zur chemischen Untersuchung von 
Baumöl (zu vergl. Anlage zu Teil III 20). 
Ist die spezifische Drehung der Polarisationsebene des Lichtes nicht kleiner als 
18° und die Jodzahl nicht kleiner als 59, so ist das Wollfettolein als frei von 
Mineralöl anzusehen. Wenn dagegen eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt ist, 
so ist das Wollfettolein nach Nr. 260 zu verzollen. 
B. Nachweis von Harzöl. 
1. Bestimmung der Dichte. 
Die Dichte wird bei 15° C. unter Benutzung des Pyknometers bestimmt. 
2. Bestimmung des Lichtbrechungsexponenten. 
Der Lichtbrechungsexponent wird bei 20° C. bestimmt. 
Wenn die Dichte der in Essigsäureanhydrid unlöslichen unverseifbaren Teile bei 
15° C. nicht über 0,915 und der Lichtbrechungsexponent nicht über 1,5100 hinausgeht, 
so ist das Wollfettolein als frei von Harzöl anzusehen. 
Ist eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt, so unterliegt das Wollfettolein 
der Verzollung nach Nr. 260.“ 
16. In Teil III 26 sind in der dritten und vierten Zeile des § 14 die Worte „in Weinbau treibenden 
Bezirken“ zu streichen. 
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