Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

2. Allgemeine Verwaltungssachen. 
  
In Ergänzung des Erlasses vom 3. Januar 1902, betreffend die Bewilligung von Umzugskosten- 
entschädigungen an die im Ausland und in den deutschen Schutzgebieten verwendeten Beamten und 
Unterbeamten der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 106), 
wird mit Wirkung vom 1. September 1906 ab folgendes bestimmt. 
1. Auf die für Posträte und Postdirektoren festgesetzte Vergütung für allgemeine Umzugskosten 
haben auch diejenigen Postbeamten Anspruch, die bei Versetzungen im Inlande die gleichen Umzugs- 
kosten erhalten wie sie. 
2. Sofern die etatsmäßig angestellten Beamten und Unterbeamten ihre Familie mitnehmen, 
—eo 
erhalten 
a) Posträte, Postdirektoren und die ihnen gleichgestellten Beamten 10 Pfennig, 
b) die übrigen Beamten mit Ausnahme der Unterbeamten . ..8- 
7 
c)d1eUnterbeamten 
für jedes mitgenommene Familienmitglied und die Beamten zu a, auberdem 
für jeden mitgenommenen Dienstboten .... ..? 
für das Kilometer der kürzesten benutzbaren Straßenverbindung. 
Berlin W. 66, den 5. März 1907. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
Kraetke. 
  
3. Finanzwesen. 
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnungen, betreffend die Verwaltung des Reichskriegsschatzes, vom 
22. Januar 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 9) und vom 31. März 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 169) sind die 
Dienstverrichtungen bei der Rendantur des Reichskriegsschatzes, nachdem die bisher damit betraut 
gewesenen Beamten in ihrem Hauptdienste beim Reichsschatzamt anderweite Verwendung gefunden 
haben, dem Geheimen Rechnungsrat im Reichsschatzamte Steinke als Rendanten und dem Rechnungsrat 
im Reichsschatzamte Schuckert als Kontrolleur bei der Rendantur übertragen worden. 
  
4. Auswanderungswesen. 
senauntmachune. 
Mit Zustimmung des Bundesrats pabe ich auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungs- 
wesen vom 9. Juni 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) der Deutschen Ost-Afrika-Linie in Hamburg unter 
den nachstehend bezeichneten Maßgaben die Erlaubnis erteilt, die Beförderung von Auswanderern vom 
heutigen Tage ab zu betreiben. 
Berlin, den 30. März 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieres. 
 
	        
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