Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  übex  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr
1881  wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch
das  Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1883.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg
beträgt  für  das  Jahr  1883  2°095,050  ,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  20,950  +
sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1883.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Bezüglich  der  vom  Landrathe  außerdem  gefaßten  Beschlüsse  ertheilen  Wir  nachstehende
  Entschließungen:

1.  Der  Landrath  hat  die  für  das  Jahr  1883  postulirten  Mittel  zur  Organisation
der  Schullehrer-Fortbildungskurse  nicht  genehmigt.

Wir  bedauern  diesen  Beschluß,  welcher  die  für  die  nothwendige  Fortbildung  der
Volksschullehrer  des  Regierungsbezirkes  getroffenen  Einrichtungen  hemmt,  und  vertrauen  zur
Opferwilligkeit  des  Landrathes,  daß  derselbe  bei  der  nächsten  Versammlung  die  für  den  ersprießlichen
  Zweck  erforderlichen  Mittel  nicht  vorenthalten  werde.

2.  Von  dem  Beschlusse  des  Landrathes,  daß  der  vierkursigen  Realschule  in  Weiden
mit  Beginn  des  Schuljahres  1883|/84  die  Zuschüsse  aus  Kreisfonds  zur  Bestreitung  der
Exigenz  nicht  mehr  gewährt  werden  sollen,  haben  Wir  mit  Bedauern  Kenntniß  genommen.
Indem  Wir  der  Stadtgemeinde  Weiden  anheimstellen,  zu  ermessen,  ob  und  in  wieweit,
dann  eventuell  in  welcher  Weise  sie  etwa  aus  Anlaß  dieses  Landrathsbeschlusses  irgend
welchen  Rechtsanspruch  gegen  die  Kreisgemeinde  geltend  zu  machen  in  der  Lage  sei,  be-