Bei der Untersuchung von Margarine und von Kunstspeisefetten sind die Bestimmung des
Brechungsvermögens (a), der Jodzahl (b) und die Prüfung auf Pflanzenöle (ce, d, e und g), unbe—
schadet der Bestimmung im Zweiten Abschnitt unter 12, zu unterlassen;!) die Bestimmung der Ver-
seifungszahl (k) hat bei mindestens je einer Probe einer Sendung stattzufinden.
Sofern der Verdacht vorliegt, daß tierische Fette unter einer für Pflanzenfette üblichen Be-
zeichnung oder als Butter, Butterschmalz u. dgl. eingeführt werden, sind je nach Lage des Falles
die in Betracht kommenden Verfahren der oben genannten „Anweisung zur chemischen Untersuchung
von Fetten und Käsen“ anzuwenden. .
Läßt bei Fetten aller Art die Geruchs- und Geschmacksprobe auf eine ranzige, sauer-ranzige
arrtsaner saulige Beschaffenheit des Fettes schließen, so ist die Bestimmung des Säuregrads (h) aus-
zuführen.
Die vorstehend besonders genannten Prüfungen sind nach folgenden Verfahren auszuführen:
a) Bestimmung des Brechungsvermögens.
Die wesentlichen Teile des Refraktometers (vgl. Abbildung 1) 2) sind 2 Glasprismen, die in
den zwei Metallgehäusen A und B enthalten sind. Je eine Fläche der beiden Glasprismen liegt frei.
Das Gehäuse B ist um die Achse C drehbar, so daß die beiden freien Glasflächen der Prismen auf-
einandergelegt und voneinander entfernt werden können. Die beiden Metallgehäuse sind hohl; läßt
man warmes Wasser hindurchfließen, so werden die Glasprismen erwärmt. An das Gehäuse 4A ist
eine Metallhülse für ein Thermometer M angesetzt, dessen Quecksilbergefäß bis in das Gehäuse à reicht.
K ist ein Fernrohr, in dem eine von 0 bis 100 eingeteilte Skala angebracht ist; J ist ein Quecksilber-
spiegel, mit Hilfe dessen die Prismen und die Skala beleuchtet werden.
Zur Erzeugung des für die Prüfung erforderlichen warmen Wassers kann die in Abbildung 2 2)
gezeichnete Heizvorrichtung dienen. Der einfache Heizkessel ist mit einem gewöhnlichen Thermometer T
und einem sogenannten Thermoregulator S1 mit Gasbrenner B;1 versehen. Der Rohrstutzen A steht
durch einen Gummischlauch mit einem ½ bis 1 m höher stehenden Gefäße Ci mit kaltem Wasser
(z. B. einer Glasflasche) in Verbindung; der Gummischlauch trägt einen Schraubenquetschhahn En.
Vor Anheizung des Kessels läßt man ihn durch Offnen des Quetschhahns EI voll Wasser fließen,
schließt dann den Quetsch! uu, verbindet das Schlauchstück Gi mit der Gasleitung und entzündet die
Flamme bei Bi. Durch & ehen an der Schraube P reguliert man den Gaszufluß zu dem Brenner Bi
in der Weise, daß die T mperatur des Wassers in dem Kessel bei der Untersuchung fester Fette 40
bis 45° C., bei derjenigen von Olen 25 bis 30° C. beträgt. Sollten jedoch Fette zur Untersuchung
gelangen, die schon bei 42“ erstarren, so ist die Bestimmung des Brechungsvermögens bei einer Tem-
peratur vorzunehmen, welche ausreicht, um das Fett geschmolzen zu erhalten; hierzu wird es einer
Erhöhung der Temperatar über 60 hinaus nicht bedürfen. An Stelle der hier beschriebenen Heiz-
vorrichtung können auch andere Einrichtungen verwendet werden, welche eine möglichst gleichbleibende
Temperatur des Heizwassers gewährleisten. Falls eine Gasleitung nicht zur Verfügung steht, behilft
man sich in der Weise, daß man das hochstehende Gefäß Ci mit Wasser von etwa 45 oder 30 füllt,
dasselbe durch einen Schlauch unmittelbar mit dem Schlauchstücke D des Refraktometers verbindet und
das warme Wasser durch das Prismengehäuse fließen läßt. Wenn die Temperatur des Wassers in
dem hochstehenden Gefäße Ci bis auf 40° oder 25° gesunken ist, muß es wieder auf die Temperatur
von 45° oder 30° gebracht werden.
a) Aufstellung des Refraktometers und Verbindung mit der Heizvorrichtung.
Man hebt das Instrument aus dem zugehörigen Kasten heraus, wobei man nicht das Fern-
rohr K, sondern die Fußplatte anfaßt, und stellt es so auf, daß man bequem in das Fernrohr hinein-
schauen kann. Zur Beleuchtung dient das durch das Fenster einfallende Tageslicht oder das Licht
einer Lampe.
Man verbindet das an dem Prismengehäuse B des Refraktometers (Abbildung 1) angebrachte
Schlauchstück D mit dem Rohrstutzen DI des Heizkessels; gleichzeitig schiebt man über das an der
1) Druckfehlerberichtigung: In der Bekanntmachung vom 22. Februar 1908 (Zentralblatt S. 59 ff.) sind auf
S. 97 Zeile 1 v. o. hinter „.unter 12“ die Worte „zu unterlassen", irrtümlich weggelassen.
*!) Die Abbildungen vgl. „Anweisung zur chemischen Untersuchung von Fetten und Käsen“ — Zentralblatt für
das Deutsche Reich 1898 S. 215/216 —.