Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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2. Versicherungswesen. 
  
Bekunntmachung, 
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die 
· Landesbehörde. 
  
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 27. November 1908 bestimme ich auf Grund 
des § 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landes- 
regierungen, daß bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäfts- 
betrieb über das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen 
Bundesstaats beaufsichtigt werden, in dessen Gebiete sie ihren Sitz haben, nämlich: 
A. Preußen. 
Familienkrankenkasse Einigkeit in Lilienthal (Kreis Osterholz). 
B. Königreich Sachsen. 
Bezirks-Sterbe= und Unterstützungskasse der Postunterbeamten im Bezirke der Kaiserlichen 
Oberpostdirektion Leipzig. 
Berlin, den 21. Dezember 1908. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
3. Maß= und Gewichtswesen. 
  
Bekanntmachungen. 
  
1. Nachdem durch Bekanntmachung vom 6. Mai 1905 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 
S. 126) die Motorzähler für Gleichstrom, Form & 6, der Aktiengesellschaft Mix & Genest in Berlin 
als System um zur Beglaubigung zugelassen und durch Bekanntmachung vom 31. März 1906 (Zentral- 
blatt für das Deutsche Reich S. 542) die Zählerformen A GI und 6 diesem System eingereiht worden 
sind, hat die genannte Firma an den letztgenannten beiden Zählerformen Anderungen vorgenommen, 
welche in der in der Elektrotechnischen Zeitschrift abgedruckten Systembeschreibung angegeben sind. 
Diese geänderten Zählerformen sind auch zur Beglaubigung zugelassen und als Formen A G2 
und G2 dem System eingereiht worden. 
Sonderabdrucke der Systembeschreibung können von dem Verlage der Elektrotechnischen Zeit— 
schrift (Jul. Springer in Berlin N. 24, Monbijouplatz 3) bezogen werden. 
2. Auf Grund des 8 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1888, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, 
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter 
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden: 
— Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form B, der Westinghouse-Elektrizitäts— 
Aktiengesellschaft in Berlin. 
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlage 
(Jul. Springer in Berlin N. 24, Monbijouplatz 3) Sonderabdrucke bezogen werden können. 
Charlottenburg, den 17. Dezember 1908. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Dr. Warburg.
	        
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