— 1183 —
g 66.
Zur Bestandsaufnahme ist das Lagerbuch über essigsauren Kalk und das Essigsäure- e) Gestellung des
ausgabebuch aufzurechnen und im Lagerbuche der Sollbestand in der Weise festzustellen, daß die Soll Wian es
Summe der Abschreibungen von der Summe der Anschreibungen abgezogen wird.
* 67.
(1) Bei der Bestandsaufnahme sind probeweise Prüfungen zulässig. Die Anmeldung des #) Feststellung der
Fabrikinhabers kann als richtig angenommen werden, wenn sich bei den Probeermittelungen er- ände.
hebliche Abweichungen nicht ergeben und gegen die Richtigkeit der angemeldeten Mengen keine
Bedenken bestehen.
(2) Sind probeweise Verwiegungen des essigsauren Kalkes mit Rücksicht auf die Art der
Lagerung oder den Umfang der in Betracht kommenden Mengen nicht angängig, so ist der Be-
stand schätzungsweise festzustellen und die Anmeldung auf Grund der Geschäfts- und Betriebs-
bücher nachzuprüfen.
g 68.
(1) Die Abfertigungsbeamten haben eine Bestandsaufnahmeverhandl nach Muster 13 e) Bestands-
aufzunehmen und darin das im abgelaufenen Betriebsjahr erzielte Ausbeuteverhältnis sowie aufnahmer
den gegen den Sollbestand ermittelten Mehr, oder Minderbefund an essigsaurem Kalk ersichtlich verhandlung.
zu machen. Muster 18.
(2) Abweichungen gegen das vom Fabrikinhaber in der Betriebserklärung angegebene Aus-
buteerhälten und ein Mehr- oder Minderbefund an essigsaurem Kalk sind aufzuklären und in
der Verhandlung näher zu erläutern.
(3) Der Fabrikinhaber hat der Bestandsaufnahme beizuwohnen und die Verhandlung mit
zu vollziehen.
§ 69
Das Hauptamt hat die Bestands dl nachzuprüfen und zu entscheiden, ) Prüfung durch
ob die Abweichungen genügend aufgeklärt ula anrr von bandl, nach abgesehen werden kann. das Hauptamt.
5 70.
(1) Wenn Rohstoffe oder Essigsäure in der Essigsäurefabrik durch zufällige Ereignisse zugrunde aiehn
gegangen sind, hat der Fabrikinhaber dies alsbald anzuzeigen. adra
(2) Der Sachverhalt ist festzustellen und die ausgenommene Verhandlung dem Hauptamte Hebten,
zur Entscheidung vorzulegen. Die zugrunde gegangenen Mengen an Essigsäure oder Rohstoffen
sind im Ausgabebuche oder im Lagerbuche abzuschreiben.
71.
Über die Buchführung und die Handhabung der Bestandsaufnahme in Essigsäurefabriken, Buchführung usw.
die Essigsäure unmittelbar aus Holzessig oder aus anderen essigsauren Salzen als essigsaurem sa insa ·
Kalk herstellen, bleiben nähere Bestimmungen vorbehalten. säure aus 1
essig usw her-
stellen.
8 72.
() Ist der Inhaber einer Essigsäurefabrik oder sein Vertreter wegen Hinterziehung der Besondere
Essigsäureverbrauchsabgabe bestraft worden, so kann die Fabrik besonderen Aufsichtsmaßnahmen nnsschter
unterworfen werden. '
(2) Die Kosten fallen dem Fabrikinhaber zur Last; die Einziehung erfolgt gegebenenfalls
nach den Vorschriften über das Verfahren für die Beitreibung der Zölle und mit dem Vorzugs-
rechte der letzteren.