Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 1199 — 
Muster 5. 
Hebebezrr. (E. D. 8 81.) 
Nr. . des Abschnitts der Essigsäurefabrikrolle. 
Anmeldung der Räume, Lagerstätten und Geräte 
für die 
  
Essigsäurefabrik des 
in Straße 9u. 
Anleitug zum Gebrarche. 
. In die Anmeldung der Räume und Lagerstätten auf Seite 2 sind aufzunehmen: 
a) diejenigen Räume, in denen zur Erzeugung und Reinigung von Essigsäure dienliche Handlungen vor- 
genommen, oder durch die Essigsäuredämpfe oder Essigsäure hindurchgeleilet werden, sowie die Lager- 
stätten, in denen Essigsäure, essigsaure Salze oder Holzessig aufbewahrt werden, 
b) die mit den Fabrik= und Lagerräumen in unmittelbarer Verbindung stehenden Räume. 
2. In die Geräteanmeldung sind alle zur Essigsäurefabrik dehörigen Geräte aufzunehmen, in denen Esfigsäure- 
dämpfe zur Entwicklung oder Reinigung gelangen (Zersetzungskessel, Destilliervorrichtungen), sowie diejenigen Gefäße, in 
denen sich Essigsäure ständig oder vorübergehend befindet PWSonkmee- und Mischgefäße, Druckgefäße, seßßtepende Auf- 
bewahrungsgefäße). Jedes Gerät ist einzeln zu verzeichnen. 
8. Der Fabrikinhaber hat in der Geräteanmeldung die Spalten 1 und 2 auszufüllen und die Anmeldung 
unter Angabe des Ortes und des Tages zu unterschreiben. 
4. Aus der an den Fabrikinhaber zurückgelangenden Ausfertigung der Anmerldung, dem Grundriß usw. ist ein 
mit einem Umschlage zu versehendes Belegheft zu bilden, das nach näherer Bestimmung des Oberkontrolleurs aufzubewahren 
sowie sauber und unbeschädigt zu erhalten ist. 
5. Veränderungen im Gerätestand oder in der Aufbewahrung der Essigsäure und der essigsauren Salze oder 
des Holzessigs sind mit einer in doppelter Ausfertigung einzureichenden Veränderungsanzeige nach Musler 6 der Brennerei- 
ordnung bei der Hebestelle anzumelden. 
6. Abgemeldete oder abgeänderte Geräte sind so zu durchstreichen, daß die ursprünglichen Eintragungen leserlich 
bleiben. Die abgeänderten und neu hinzutretenden Geräte sind unter der letzten Eintragung nachzulragen. 
7. Im Laufe des Betriebs kann die Einreichung einer neuen Anmeldung der Räume, Lagerstätten und Geräte 
gefordert werden. 
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