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Die zur Verpackung benutzten Kisten müssen entsprechend hoch, wenigstens 30 cm lang und
15 cm breit im Lichten sein, unn bei der Rücksendung auch noch die Prüfungs= oder #glaubigunge.
scheine aufwehmen zu können. Falls diese in der Kiste nicht untergebracht werden können, müssen
sie als Brief oder bei größerer Anzahl als Paket gesandt werden, wodurch Mehrausgaben entstchen.
2. Für die Verpackung von Normalthermometern usw. gilt im wesentlichen das vorstehend verse##en
Gesagte, nur daß hierbei mit nog mehr Sorgfalt zu verfahren ist, da diese Instrumente ihrer #ermo##ir.
gßeren Länge wegen mehr der Gefahr des Bruches ausgesetzt sind. Es empfiehlt sich, feinere,
esonders wertvolle Instrumente stets in Etuis zu verpacken und vorher sorgfältig mit
Seidenpapier oder Watte zu umwickeln.
3. Die Thermometer sowohl wie ihre Hülsen sollen zur leichteren Unterscheidung bei der
Prüfung mit einer Nummer versehen sein, welche anderenfalls gegen die im § 18 Nr. 8 angesetzte un Süisen.
Gebühr nachträglich aufgebracht werden kann, worüber die Entscheidung dem Ermessen der betreffenden
Prüfungsstelle überlassen bleibt. Zweckmäßig geschieht diese Numerierung bei den Thermometern
auf der Vorderseite und am oberen Ende des Rohres, und zwar unter Benutzung von Lackfarben.
4. Da Sendungen mit Wertangabe auf dem Trausport eine besonders sorgfältige Be. Wert#endunzen.
handlung erfahren, so empfiehlt es sich, größere Kisten oder feinere Normalthermometer, besonders
kurz vor Feiertagen (hauptsächlich zu Weihnachten) stets unter Wertangabe abzusenden. Die
dadurch entstehenden Mehrkosten für Versicherungsgebühr betragen bei Wertangaben bis zu 300
für jede Sendung 10 Kx und dürften wegen der vermehrten Sicherheit kaum in Betracht kommen.
Charlottenburg, den 28. April 1909.
Phosikalisch-Technische Reichsanstalt.
E. Warburg.
8. Militär wese u.
Des im Anhang zu Nr. 32 des Zentralblatts von 1902 (S. 251 ff.) veröffentlichte „Verzeichnis-
der Zivilvorsitzenden der im Deutschen Reiche bestehenden Ersatzkommissionen“ wird an
den einschlägigen Stellen berichtigt wie folgt:
Sitz Dienststelle, mit welcher der Zivilvorsitz
Bestandteile des Bezirkes der Ersatzkommission. des Bureaus des, dauernd verbunden ist, bzw. Name und
Zivilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden.
NKummer.
A. Königreich Preustzen.
III. Vro##inz Hrandenburg.
b) Nesgiernugsbezirk Framkfurt a. O.
s8.Stadikreis Frankfurt a. O. Frankjurt a. LC.Sladtrat Bauer zu Frankfurl a. O.
V. Prorin) Posen.
b) Negierungebezirk Bromberg.
I.Staditreis Bromberg. Bromberg. Stadtrat Metzger zu Bromberg.
VII. Provin) Sachsen.
c) Nesiernugsbezirk Erfurt.
1. GStadttreis Erfurt. 1 Erfurt. Stadirat Wallis zu Erfurt.
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