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3. Zoll- und Steunerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 1909 beschlossen, daß vom 1. Juli 1909 ab in den
für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die nachstehenden Anderungen einzutreten haben:
Nu EIEI Tarasätze
Laufende ##er Benennung Art in Hundertteilen des
der der Rohgewichts
Nr. tarifs Gegenstände Umschließung W—G 2
· bisher künftig
1 2 8 4 5 68
1 29 Tabakblätter, unbearbeitet
usw.: s
TabakblättervonManilasUmfchließunenauöfeinem
tabak Bastgeflecht, ausgelegt mit "„
dünnem Schilfgeflechte, mit
espaltenem Rohre ge- %
aönürte auch mit beinen-
umhüllung — 3
desgl. Umschließungen aus 8 weichen
Bastmatten, innen ausge-
legt mit Schilfplatten, mit
Rohrstricken geschnürt — 3
2 220 èCèabakfabrikate:
gebeizte Tabakblätter aus Terr-
Karotten, Stangen und Umschließungen aus Lien
Rollen zu Schnupftabal häuten — 8
3 614 JBein- und Hornwaren Kisten 20 19
4 640chuhösen aus Messingblech Kisen 20 13
in wesentlicher Verbindung
mit Zellhorn
5 733 Tafelgeschirr aus Porzellan Kisten . 45 43
6 943 Mechanische Spielwerke ohne Kisten aus weichem Holze. . 23 14
Gehäuse bei einem Rein-
gewichte des Stückes von
500 g oder darunter
Berlin, den 18. Juni 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.