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Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Säo Paulo beauftragten Vizekonsul Schönherr
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Er-
mächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und
die Geburten, Heiraten und Sterbefäller von Ii solchen zu beurkunden.
Dem Vizekonsul der Argentinischen Republik Emil Brauer in Magdeburg ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
Dem Königlich Großbritannischen Generalkonsul für Deutsch-Ostafrika Edward Ashley Walrond
Clarke ist namens des Reichs das Erequatur erteilt worden.
Dem Königlich Griechischen Konsul in Hamburg Demetrius Verenikis ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
2. Auswandernngswesen.
Mitr meiner Genehmigung haben die Erben des am 6. Mai 1909 verstorbenen Auswanderungennter.
nehmers Bernhard Südel in Bremen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs gemäß §5 9 Abs. 2
des Gesetzes vom 9. Juni 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) den Sohn des Verstorbenen, Herrn
Dr. Wilhelm Südel in Bremen bestellt.
Berlin, den 24. Juni 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquicères.
3. Finau zwesen.
Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend die Verwaltung des Reichskriegsschatzes, vom
22. W 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 9) ist an Stelle des in den Ruhestand getretenen Kaiserlichen
Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrats Neumann der vortragende Rat im Reichsschatzamte, Kaiser-
liche Geheime Ober-Regierungsrat Lerz zum Kurator des Reichskriegsschatzes bestellt worden.
4. Maß= und Gewichtswesen.
PBekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
sind die folgenden Systeme von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt worden:
1. Elektrolyt-Zähler für Gleichstrom, Form „Stia HN" und „Stia FN“, hergestellt
von der Firma Schott & Gen. Glaswerk in Jena. (Zunächst nur zeitweilig für die
Dauer von 3 Jahren zugelassen.)