32 Urgeschichte der Deuischen.
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kommt zu seinem Recht. Sie beraten, wo sie nicht zu heucheln vermögen, sie beschließen,
wo sie nicht irren können.
Ihre Getränke bereiten sie aus Gerste oder Weizen, ein Gebräu, das einigermaßen
Aehnlichkeit mit geringem Weine hat. Die nächsten Anwohner des Rheines kaufen auch
den Wein selbst. Die Speisen sind einfach; wildes Obst, frisches Wildpret oder saure
Milch; ohne Aufwand, ohne Leckerbissen begnügen sie sich den Hunger zu stillen. Dem
Durst gegenüber bleibt ihre Mäßigkeit nicht die gleiche;- wer hier den Germanen an
seiner Schwäche faßt, ihm zu trinken schafft soviel sein Herz begehrt, der wird ihn
künftig ebenso leicht durch seine eigenen Laster, als durch Wassengewalt überwinden.
Von theatralischen Darstellungen ist nur eine einzige bekannt, die sich bei jeder geselligen
Vereinigung gleich bleibt. Junge Leute, denen die Sache Freude macht, tummeln sich
nackt zwischen Schwertern und Speeren umher. llebung führt zur Gewandhtheit, die
Gewandtheit zur Anmut. Von Gewerbe oder Bezahlung ist keine Rede, es wäre denn
das Vergnügen der Zuschauer,
welches die verwegenen
Springer lohnt.
Wohl aber mag ihr
nüchternem Kopf, in geschäftsmäßigem
Ernst treiben
sie es mit solch toller
Leidenschaft für Gewinn
und Verlust, daß — wenn
alles verloren ist, Freiheit
und Person auf den letzten
Wurf gesetzt wird. Der
Durchschnitt eines Grabhügels mit Grabkammer. Verlierende fügt sich freiwillig
der Knechtschaft; er
selbst vielleicht der Längere, Stärkere, läßt sich geduldig binden und verkaufen. Das ist
Charakterfestigkeit in verwerflicher Sache; sie selbst nennen es Ehre. Einen also gewonnenen
Sklaven schafft übrigens sein Herr selbst auf dem Verkaufsweg weg, um der
Beschämung über seinen Sieg ledig zu werden.
Im übrigen ist die Stellung der Sklaven eine andere, als bei den Römern, wo
die einzelnen Geschäfte unter das Gesinde förmlich verteilt sind. Dort sitzt jeder auf
seinem besonderen Heimwesen am eigenen Herd; der Herr legt ihm nur eine bestimmte
Leistung an Getreide, Vieh oder Gewand auf, und darauf beschränkt sich die Pflicht des
Hörigen. Die sonstigen Geschäfte des Herrenhauses besorgen Weib und Kinder. Daß
der Sklave gepeitscht, in Fesseln gelegt, mit Zwangsarbeit bestraft wird, ist ein seltener
Fall, häufiger ist Tötung durch den Herrn, nicht als Strafe oder Maßregel der Strenge,
sondern als eine Tat der Leidenschaft, des Jähzorns, wie man etwa seinen Feind erschlägt,
mit dem Unterschied, daß auf ersterem keine Strafe steht. Der Freigelassene
steht nicht viel höher als der Sklave, selten übt er einigen Einfluß im Hause, niemals
im öffentlichen Leben. Einzige Ausnahme bilden die monarchisch regierten Staaten, wo
der Freigelassene über den Freigeborenen und sogar über den Adeligen sich erheben
kann. Bei den andern Stämmen gibt die untergeordnete Stellung der Freigelassenen