Full text : Aufgaben der Eisenbahn-Politik

134  Bericht  des  gemischten  Ausschusses  etc,

und  zweitens,  weil  die  gegenwärtige  unbestimmte  und  unvollkommene  Klassifikation
  es  in  der  Macht  der  Gesellschaften  lässt,  die  mancherlei  unaufgezählten
Waaren  willkürlich  in  eine  oder  die  andere  Klasse  zu  setzen  oder  von  Klasse
zu  Klasse  zu  übertragen.

Es  scheint  somit  wünschenswerth,  dass  die  Gesellschaften  gesetzlich  verhalten
  werden  sollten,  zwischen  sich  und  dem  Publikum  die  Olearinghouse-Klassifikation
  anzunehmen  und  ihr  ihre  statutenmässigen  Frachtsätze  anzupassen.  Aber
es  erhellt  ferner,  dass  die  Clearinghouse  -  Klassifikation  von  Zeit  zu  Zeit  verändert
  wird,  um  den  wechselnden  Bedürfnissen  und  Verhältnissen  des  Verkehrs
entgegenzukommen,  und  es  scheint  somit  wünschenswerth,  dass  es  eine  Berechtigung
  geben  solle,  übereinstimmende  Veränderungen  in  der  für  das  Publikum
  angenommenen  Klassifikation  vorzunehmen.  Die  Ausübung  dieser  Berechtigung
  soll  der  Genehmigung  durch  die  weiter  unten  erwähnte  Kommission
unterworfen  werden.

9,  Veröffentlichung  der  Frachtsätze.

Die  nächste  vorgeschlagene  Verbesserung  ist  die  Veröffentlichung  der
Frachtsätze  einschliesslich  der  Mittheilung  der  Veränderungen,  und  Veröffentliehung
  von  Entfernungsverzeichnissen.

Grosses  Gewicht  wurde  auf  diesen  Vorschlag  von  manchen  Experten  sowohl
  vor  der  königlichen  Kommission  als  vor  dem  gegenwärtigen  Ausschusse
gelegt,  und  der  Ausschuss  hat  Aufklärung  erhalten  über  das  in  anderen  Ländern
adoptirte  System.

Die  Königliche  Kommission  empfiehlt,  dass  die  Gesellschaften  verhalten
werden  sollen,  an  jeder  Station  auf  Verlangen  ein  richtiges  Verzeichniss  der
genannten  von  dieser  Station  aus  eingehobenen  Fahr-  und  Frachtpreise  auszugeben,
  und  in  Beziehung  auf  Specialverträge,  Rabatte,  Rückvergütungen  und
andere  Abzüge  oder  Vortheile  wahrhaftige  Auskunft  zu  geben.

Sie  macht  jedoch  nicht  auf  die  Schwierigkeiten  der  Ausarbeitung  und
Veröffentlichung  eines  solchen  Verzeichnisses  aufmerksam,  welche  ausführlich
dargelegt  sind  in  den  ihr  von  den  Eisenbahndirektoren  gegebenen  Auskünften
und  von  keinem  ausführlicher  und  klarer,  als  vom  Direktor  der  Lancashire-Yorkshire-Eisenbahn.


Passagierfahrpreise  sind  vergleichsweise  einfach,  und  die  Gesellschaften
sind  jetzt  aufgefordert,  an  jeder  Station  ein  Verzeichniss  aller  Fahrpreise  von
dieser  Station  nach  allen  Plätzen,  nach  welchen  Fahrkarten  ausgegeben  werden,
zu  verabfolgen.  Aber  bei  den  Frachtsätzen  für  Waaren  ist  es  ganz  anders.  Es
giebt  Unterscheidungen  aller  Art.  Da  sind  die  Sätze  nach  jeder  Station  auf  den
eigenen  Linien  der  Gesellschaft,  da  sind  die  Sätze  nach  jeder  Station  auf  den
Linien  jeder  anderen  Gesellschaft,  nach  welchen  die  Gesellschaft  kartirt,  und
jene  Frachtsätze  variiren  je  nach  den  von  der  Gesellschaft  gedachten  Vereinbarungen
  mit  jeder  anderen  Gesellschaft,  über  deren  Linien  die  Waaren  verführt
  werden.  Da  sind  die  7  oder  8  Waarenklassen,  für  welche  die  Gesellschaft
verschiedene  Frachtsätze  einhebt,  da  sind  die  gleichen  Meilensätze,  wo  das  Princip
  der  gleichen  Meilensätze  angenommen  ist,  und  die  auferlegten  Specialsätze
in  den  zahlreicheren  Fällen,  wo  See-  oder  andere  Konkurrenz  die  Gesellschaft
veranlasst,  Specialsätze  aufzustellen,  und  da  sind  die  zahlreichen  noch  weniger
auf  Prineipien  oder  allgemeiner  Giltigkeit  fähige  Regeln  redueirbaren  Fälle,  wo