134 Bericht des gemischten Ausschusses etc,
und zweitens, weil die gegenwärtige unbestimmte und unvollkommene Klassifikation
es in der Macht der Gesellschaften lässt, die mancherlei unaufgezählten
Waaren willkürlich in eine oder die andere Klasse zu setzen oder von Klasse
zu Klasse zu übertragen.
Es scheint somit wünschenswerth, dass die Gesellschaften gesetzlich verhalten
werden sollten, zwischen sich und dem Publikum die Olearinghouse-Klassifikation
anzunehmen und ihr ihre statutenmässigen Frachtsätze anzupassen. Aber
es erhellt ferner, dass die Clearinghouse - Klassifikation von Zeit zu Zeit verändert
wird, um den wechselnden Bedürfnissen und Verhältnissen des Verkehrs
entgegenzukommen, und es scheint somit wünschenswerth, dass es eine Berechtigung
geben solle, übereinstimmende Veränderungen in der für das Publikum
angenommenen Klassifikation vorzunehmen. Die Ausübung dieser Berechtigung
soll der Genehmigung durch die weiter unten erwähnte Kommission
unterworfen werden.
9, Veröffentlichung der Frachtsätze.
Die nächste vorgeschlagene Verbesserung ist die Veröffentlichung der
Frachtsätze einschliesslich der Mittheilung der Veränderungen, und Veröffentliehung
von Entfernungsverzeichnissen.
Grosses Gewicht wurde auf diesen Vorschlag von manchen Experten sowohl
vor der königlichen Kommission als vor dem gegenwärtigen Ausschusse
gelegt, und der Ausschuss hat Aufklärung erhalten über das in anderen Ländern
adoptirte System.
Die Königliche Kommission empfiehlt, dass die Gesellschaften verhalten
werden sollen, an jeder Station auf Verlangen ein richtiges Verzeichniss der
genannten von dieser Station aus eingehobenen Fahr- und Frachtpreise auszugeben,
und in Beziehung auf Specialverträge, Rabatte, Rückvergütungen und
andere Abzüge oder Vortheile wahrhaftige Auskunft zu geben.
Sie macht jedoch nicht auf die Schwierigkeiten der Ausarbeitung und
Veröffentlichung eines solchen Verzeichnisses aufmerksam, welche ausführlich
dargelegt sind in den ihr von den Eisenbahndirektoren gegebenen Auskünften
und von keinem ausführlicher und klarer, als vom Direktor der Lancashire-Yorkshire-Eisenbahn.
Passagierfahrpreise sind vergleichsweise einfach, und die Gesellschaften
sind jetzt aufgefordert, an jeder Station ein Verzeichniss aller Fahrpreise von
dieser Station nach allen Plätzen, nach welchen Fahrkarten ausgegeben werden,
zu verabfolgen. Aber bei den Frachtsätzen für Waaren ist es ganz anders. Es
giebt Unterscheidungen aller Art. Da sind die Sätze nach jeder Station auf den
eigenen Linien der Gesellschaft, da sind die Sätze nach jeder Station auf den
Linien jeder anderen Gesellschaft, nach welchen die Gesellschaft kartirt, und
jene Frachtsätze variiren je nach den von der Gesellschaft gedachten Vereinbarungen
mit jeder anderen Gesellschaft, über deren Linien die Waaren verführt
werden. Da sind die 7 oder 8 Waarenklassen, für welche die Gesellschaft
verschiedene Frachtsätze einhebt, da sind die gleichen Meilensätze, wo das Princip
der gleichen Meilensätze angenommen ist, und die auferlegten Specialsätze
in den zahlreicheren Fällen, wo See- oder andere Konkurrenz die Gesellschaft
veranlasst, Specialsätze aufzustellen, und da sind die zahlreichen noch weniger
auf Prineipien oder allgemeiner Giltigkeit fähige Regeln redueirbaren Fälle, wo