Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

Herrn 
die Firma 
mit dem Ersuchen, innerhalb 14 Tagen bei der unterzeichneten Hebestelle den in 
  
Spalte 12 bezeichneten Zollzuschlag mit zusammen 4 Pf. bar 
einzuzahlen oder, soweit Ihnen Stundung bewilligt ist, ein Stundungsanerkenntnis 
abzugeben. 
„ den ien 1809. 
amt. 
Quittung. 
Der oben bezeichnete Betrag von buchstäblich 
ist heute eingezahlt worden. 
„den ten 1909. 
(Amtsstempel.)
	        
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