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3. Militäaärwesen.
Bekanntmachung.
Das Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen
(Anlage F der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907 — Zentralblatt
S. 331 —) wird an den betreffenden Stellen abgeändert, wie folgt:
III. Militärverwaltung.
Die Anmerkungen zu Ziffer 1, 4, 8, 12, 17 und 25 sind zu streichen.
Unter Ziffer: „5. Intendanturen“ ist in Zeile 4 zu streichen: „Zahlmeistern oder“
Unter Ziffer: „15. Militärknabenerziehungsanstalt in Annaburg usw.“ ist zu streichen:
„Sekretär“,
Unter Ziffer: „21. Technische Institute“" ist hinter „Munitionsrevisoren bei den“ zu
zu streichen: „Gewehr- und“
Hinter Ziffer: „28. Verkehrsoffiziere vom Platz in den Festungen:
Maschinenmeister."
ist einzuschalten:
29. Luftschiffer-Bataillon:
Materialienverwalter.
Unter Abschnitt: „b) Unterbeamte“ ist hinter „Kustoden“, einzufügen:
„tscher,
IV. Marineverwaltung.
Unter Abschnitt: „b) Unterbeamte“ ist in Zeile 2 hinter „Garnisonanstalten“ einzuschalten:
„(einschließlich Bildungsanstalten)“
ebenda ist in Zeile 13 hinter „Werftfahrzeuge“ das Komma zu streichen und dafür zu setzen: „und des
Betriebsdampfers der Schiffsartillerieschule,“.
Gleichzeitig wird das Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militäranwärtern
und den Inhabern des Anstellungsscheins im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungs-.
behörden anzusehen sind (Zentralblatt von 1907 S. 442), wie folgt, ergänzt:
Nummer
e Bezeichnung Bezeichnung
ug der Behörden, bei denen die der Behörden, an die die An= Bemerkungen.
nisses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind.
Anlage F.
Militärverwaltung.
a) Preußisches Kontingent.
Unter dem Abschnitt: „Militär-Turnanstalt, Oberfeuerwerkerschule, Gewehr- und
Munitionsfabriken“ ist in Spalte 1 für „IIIb“ zu setzen: „IIIa 21 u. b."“
Hinter dem Abschnitt: „Verkehrsoffiziere vom Platz in den Festungen“: ist aufzunehmen:
Luftschiffer-Bataillon:
IIIa. 29 Materialienverwalter. Luftschiffer-Bataillon.