— 59 —
der dem Zollamt I Arnsberg im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn für diesen Veredelungsverkehr
beigelegten Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und Begleitzetteln.
Es ist erteilt:
dem Zollamt 1 Andernach im Bezirke des Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung
von Nollbegleitscheinen I über Weinsendungen, die für das Privattransitlager der Firma P. Dahmen
in Andernach eingehen und beim Begleitscheinausfertigungsamte bereits speziell revidiert worden sind;
dem Jollamt 1 Botzanowitz im Bezirke des Hauptzollamts Landsberg O/S. die Befugnis zur
Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz;
dem tzollamte Frankfurt a. O. die Befugnis zur Abfertigung von zur Ausfuhr gegen
Abgabenvergütung angemeldeten Kakaowaren;
dem Zollamte II Genthin im Bezirke des Hauptzollamts Burg die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Gasöl, das für das Städtische Elektrizitätswerk zu Ziesar unter Raum-
oder Einzelverschluß eingeht;
dem Zollamt I Glatz im Bezirke des Hauptzollamts Mittelwalde die Befugnis zur Abfertigung
von. Bramntwenn, der mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen
versendet wird;
dem Zollamte II Golkowitz im Bezirke des Hauptzollamts Ratibor die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen I über inländisches Salz;
dem Zollamt 1 Homburg v. d. H. im Bezirke des Hauptzollamts Wiesbaden die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über folgende Waren: Fahrräder (Tarifnummer 916), Fahr-
radteile (Tarifnummern 919 und 929), Schläuche aus weichem Kautschuk für die Bereifung von
Fahrzeugrädern (Tarifnummer 574), Kautschukreifen für Fahrzeugräder (Tarifnummer 578), Schutzdecken
(Laufdecken, nicht schlauchartig) für die zu Fahrzeugrädern bestimmten Schläuche, aus Gespinstwaren,
die mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen von Kautschuk verbunden sind
(Tarifnummer 578), Fr#orrodtell aus anderen als den unter den Tarifnummern 574, 578, 919 und
920 angeführten Stoffen, die nach Beschaffenheit des Materials zu verzollen sind;
dem gollamt I München-Gladbach im Bezirke des Hauptzollamts Crefeld die Befugnis, für
den Privatlagerverkehr der Firma Johs. Quack in München Gladbach Zollbegleitscheine I und II über
rohen Kaffee und Rosinen auszufertigen und Begleitzettel und Zollbegleitscheine I über diese Waren,
auch wenn sie unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen, zu erledigen.
Königreich Sachsen.
Dem Untersteueramte Schneeberg im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau ist die Befugnis zur
Erledigung von Versendungscheinen II über Tabak erteilt worden.
Herzogtum Anhalt.
Dem Steueramt 1 Bernburg im Bezirke des Hauptzollamts Dessau ist die unbeschränkte
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II erteilt worden.
Freie und Hansestadt Hamburg.
Im Bezirke des Hauptzollamts Entenwärder ist auf der Peute eine Zollabfertigungsstelle
errichtet worden, die die Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Peute“ führt und die gleichen Abfertigungs-
befugnisse wie das Hauptzollamt Entenwärder besitzt, ausgenommen die Befugnis zur Ermittelung des
Quotienten von Zuckerabläufen.