Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

— 87 — 
33. Zoll= und Steuerwesen. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. d. M. beschlossen, daß vom 1. April 1910 ab im § 19 
Abs. 2 der Zollgebührenordnung (Zentralblatt für das Deutsche Reich für 1905 S. 170) 
1. 
2. 
im ersten Satze die Worte „über zwölf Stunden ebensoviel wie das dem Beamten nach 
den landesrechtlichen Bestimmungen bei Dienstreisen von gleicher Dauer zustehende Tage— 
geld ausmacht“ durch folgende Bestimmungen ersetzt werden: „über 12 Stunden für 
jeden — wenn auch nur angefangenen — Zeitraum von 12 Stunden, um den die Ab— 
wesenheit vom Standort die Dauer von 12 Stunden überschreitet, zusätzlich . . .. 1,60 A; 
außerdem ist dem Beamten eine besondere Vergütung von 3 A zu zahlen für jede 
lediglich infolge des Begleitungsdienstes notwendig gewordene Ubernachtung außerhalb 
des Standorts und des begleiteten Schiffes usw. Die Vergütung oder der Gesamt- 
betrag der Vergütungen darf jedoch den Betrag des Tagegeldes nicht überschreiten, das 
dem Beamten nach den landesrechtlichen Bestimmungen bei Dienstreisen von der Dauer 
der durch den Begleitungsdienst verursachten Abwesenheit vom Standort zusteht.“; 
der zweite Satz gestrichen wird. 
Berlin, den 20. März 1910. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats 
für Zoll- und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen 
Zollinspektors Heuschkel der Königlich Preußische Ober-Zollkontrolleur des Zollabfertigungsdienstes, Zoll- 
inspektor Schaake den Großherzoglich Hessischen Hauptsteuerämtern zu Bingen, Darmstadt, Gießen, 
Mainz, Offenbach a. Main und Worms vom 1. März 1910 ab als Stationskontrolleur mit dem Wohn- 
sitz in Darmstadt beigeordnet worden. 
  
4. Poli zei wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
2 — Grund Ausweisung des 
S. Ausweisungs-- 
2 der Ausgewiesenen. der Bestrafung beschlossen hat. beschlusses. 
1 2 l Z 4 5 6 
a) Auf Grund des 8338 des Strafgesetzbuchs. 
1 
Schlepper, 
  
I 
  
Johann Horwath,geboren am 27. September 1880 zu einfacher Diebstahl im Königlich Preußischer 8. März 1910. 
Böslau, Bezirk Baden, Niederöster- wiederholten Rück= Regierungspräsident zu 
reich, ortsangehörig zu Kottingbrunn, fall (1 Jahr Zucht= Breslau, 
ebenda, österreichischer Staatsange= haus, laut Erkennt- 
  
höriger, nis vom 19. März 
1909 
2 Franz Zeidl, geboren am 6. Juni 1877 zu Pol chwerer Diebstahl Stadtmagistrat Strau-11. Februar 
Maurer, horsko, Bezirk Schüttenhofen, Böh= (1 Jahr 6 Monate] bing, Bayern, 1910. 
men, österreichischer Staatsange= Zuchthaus, laut Er- 
höriger, kenutnis vom 18. 
1 August 1908), 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.