Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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2. Versicherungswesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die 
“ Landesbehörde. · 
  
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 2. Dezember 1909 bestimme ich auf Grund des 
§ 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen, 
daß bis auf weiteres die Witwen= und Waisenkasse des Pfarrvereins für das Königreich Sachsen, ob- 
gleich sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Königreichs Sachsen hinaus erstreckt, durch die 
Königlich Sächsische Landesbehörde beaufsichtigt wird. 
Berlin, den 21. April 1910. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
3. Zoll= und Steuerwesen. 
Veränderungen in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter 
und Oberbehörden. 
Königreich Preußen. 
Bei dem Stempel= und Erbschaftssteueramt in Breslau ist am 1. Februar d. J. eine fünfte 
Abteilung errichtet worden. Das Amt führt die Bezeichnung „Königliches Stempel= und Erbschafts- 
steueramt, Abteilung I (II, III, IV. V)“ und umfaßt mit seinem Geschäftsbezirk die Provinz Schlesien. 
Bei dem Stempel= und Erbschaftssteueramt in Frankfurt a. M. ist am 1. April d. J. eine zweite 
Abteilung errichtet worden. Das Amt führt die Bezeichnung „Königliches Stempel= und Erbschafts- 
steueramt, Abteilung ! (II)“ und umfaßt mit seinem Geschäftsbezirk den Stadt= und Landkreis Frank- 
furt a. M. und die Hohenzollernschen Lande; letztere sind der Abteilung lI zugewiesen. " 
Bei den Stempel- und Erbschaftssteuerämtern in Cöln und Düsseldorf — Provinz Rheinland — 
ist am 1. April d. J. je eine zweite Abteilung errichtet worden. Die Ämter führen die Bezeichnung 
„Königliches Stempel= und Erbschaftssteueramt, Abteilung 1 (II)“. 
In der Einteilung der Geschäftsbezirke der Stempel= und Erbschaftssteuerämter in Cöln, 
Düsseldorf, Elberfeld und Aachen — Provinz Rheinland — sind die folgenden Anderungen eingetreten: 
6 Vom 1. April d. J. ab umfaßt: 
1. das Stempel= und Erbschaftssteueramt in Cöln die Kreise Bergheim, Bonn Stadt und 
Land, Cöln Stadt und Land, Euskirchen, Mülheim a. Rhein Stadt und Land, Rheinbach 
und den Siegkreis des Regierungsbezirkes Cöln sowie die Kreise Crefeld Stadt und Land, 
Grevenbroich, Kempen, München-Gladbach Stadt und Land, Neuß und Rheydt des 
Regierungsbezirkes Düsseldorf; . « 
2. das Stempel- und Erbschaftssteueramt in Düsseldorf die Kreise Cleve, Dinslaken, 
Duisburg, Düsseldorf Stadt und Land, Essen Stadt und Land, Geldern, Mörs, Mül— 
heim a. d. Ruhr Stadt und Land, Oberhausen und Rees des Regierungsbezirkes Düsseldorf; 
3. das Stempel- und Erbschaftssteueramt in Elberfeld die Kreise Barmen, Elberfeld, 
Lennep, Mettmann, Remscheid und Solingen Stadt und Land des Regierungsbezirkes 
Düsseldorf sowie die Kreise Gummersbach, Waldbroel und Wipperfürth des Regierungs— 
bezirkes Cöln; 
4. das Stempel- und Erbschaftssteueramt in Aachen den Regierungsbezirk Aachen.
	        
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