Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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In demselben Stichwort ist in Ziffer 9a hinter „bearbeitet“ einzufügen: „„ mit oder ohne Rinde“. 
In demselben Stichwort ist die Anmerkung zu 10b als Anmerkung zu 9b und 10b zu bezeichnen. 
In demselben Stichwort ist in der Allgemeinen Anmerkung 1 zu Ziffer 10 hinter „Weide,“ einzufügen 
„sowie der Styraxbaum (Satinnußbaumholz),“. 
In demselben Stichwort ist dem ersten Absatz der Vertragsbestimmung in Ziffer 11 am Schlusse 
hinter „Abmessungen“ anzufügen „s(von nicht iiber 15 em Länge und 12 cm Breite)“. 
In dem Stichwort „Honig“ ist als Ziffer 6 folgende Bestimmung aufzunehmen: 
„6. Honig der in den vorstehenden Ziffern 2 bis 5 bezeichneten Art in 
luftdicht verschlossenen Behältnisen # 219 # 75 
5 60“. 
Die bisherige Ziffer 6 erhält die Bezeichnung als Ziffer 7. 
In dem Stichwort „Hornknöpfe“ ist in der zweiten Zeile vor „Schildpatt“ einzufügen „Perlmutter oder“. 
In dem Stichwort „Hornmasse“ ist in der vierten Zeile vor „Schildpatt“ einzufügen „Perlmutter oder“. 
In demselben Stichwort ist vor der letzten Zeile folgender Hinweis einzuschalten: 
„S. auch die Allgemeine Anmerkung zu Schnitzstoffe usw." 
In dem Stichwort „Hornplatten“ ist in der zweiten Zeile der Ziffer 2 vor „Schildpatt“ einzufügen 
„Perlmutter oder“. 
Demselben Stichwort ist am Schlusse folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Allgemeine Anmerkung zu Schnitzstoffe usw." 
In dem Stichwort „Hornstäbe“ ist in der letzten Zeile hinter „vorgerichtet“ einzuschalten: „„ auch 
mit Gespinsten übersponnen oder mit Gespinstwaren oder Papier überzogen“. 
In dem Stichwort „Hornwaren“ ist in der dritten Zeile vor „Schildpatt“ einzufügen „Perlmutter oder“. 
In dem Stichwort „Hummer“ ist in der zweiten Zeile des Absatzes 1 hinter „Kruste“ einzufügen: 
„„ den Eingeweiden, den Eiern usw.“ 
In dem Stichwort „Hüte“ ist die Allgemeine Anmerkung 4, wie folgt, zu fassen: 
„4. Geflochtene, gebundene oder durch Zusammennähen bandartiger Geflechte hergestellte Hutköpfe, ferner in 
gleicher Weise hergestellte Hutplatten, die zu ihrer Vorrichtung als Hüte nur noch einer geringfügigen Form- 
veränderung bedürfen, sind wie Hüte zu verzollen. Sind bandarlige Hutgeflechte dagegen nur zum Zwecke 
der Versendung durch Zusammenschieben (nicht durch Nähen) in eine hutähnliche Form gebracht, so unter- 
liegen sie der Verzollung als Geflechte."“ 
In dem Stichwort „Isolierröhren“ ist in der ersten Zeile hinter „Papier“ einzuschalten „oder Pappe“. 
Das Stichwort „Jacarandaholz“ ist, wie folgt, zu fassen: 
„Jacarandaholz s. Holz (Ziffer 9)." 
In dem Stichwort „Kämme“ ist in Ziffer 4 vor „Schildpatt“ einzuschalten „Perlmutter oder“. 
Hinter dem Stichwort „Kaninchenhaare" ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Kanister (kastenförmige Behältnisse aus Blech zum Versand von Flüssig- 
keiten): 
1. aus Eisenblech, auch Teile von solchen: 
ror ... .. . .828 6 
bearbeitt . . 828 10 
  
  
2. aus anderem Blech . die betreffenden Metallwaren." 
In dem Stichwort „Kapseln“ ist in der zweiten Zeile der Ziffer 3 statt „oder toniger Masse“ zu 
setzen: „toniger Masse, gebranntem Magnesit oder ähnlichen mineralischen Stoffen“. 
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