Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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27. An die Stelle der Bestimmungen in Teil III 89 und 90 tritt folgende Bestimmung: 
„Zu 
Nr. 349 
und 350. 
89/90. Anweisung zur Unterscheidung des Acetons und des 
Holzgeistes (Methylalkohols) voneinander sowie von Acetonöl 
und ähnlichen Flüssigkeiten. 
Wenn eine als rohes oder gereinigtes Aceton oder als roher oder gereinigter Holz- 
geist (Methylalkohol) bezeichnete Flüssigkeit zur Abfertigung vorgeführt wird, ist zunächst 
zu prüfen, ob tatsächlich Aceton oder Holzgeist und nicht Acetonöl oder eine ähnliche 
Flüssigkeit vorliegt. Dies geschieht durch Schütteln einer Probe der abzufertigenden 
Flüssigkeit mit Wasser. Aceton und Holzgeist sind völlig oder zum größeren Teil in 
Wasser löslich, während Acetonöl und verschiedene andere Flüssigkeiten, die etwa unter- 
geschoben werden könnten, in Wasser völlig oder zum größeren Teil unlöslich sind und 
sich deshalb beim Schütteln mit Wasser abscheiden. Es wird sich also, wenn Aceton oder 
Holzgeist vorliegt, gar keine oder eine geringere obere Flüssigkeitsschicht abscheiden, als 
wenn dies nicht der Fall ist. 
Ergibt sich, daß die Ware in Aceton oder Holzgeist besteht, so ist weiterhin zu 
prüfen, um welchen von beiden Stoffen es sich handelt. Hierfür gewährt schon das 
Schütteln der Probe mit Wasser einen Anhalt. Sowohl roher als auch gereinigter 
Holzgeist ist in Wasser vollkommener löslich als rohes Aceton. Daher weist die Ab- 
scheidung einer bestimmten Schichtmenge beim Schütteln der Probe mit Wasser gleichzeitig 
auf das Vorhandensein von rohem Aceton hin. Bleibt die Flüssigkeit dagegen klar, 
oder trübt sie sich nur mehr oder weniger, so kann roher oder gereinigter Holzgeist oder 
gereinigtes Aceton vorliegen. Außerdem geschieht die Unterscheidung von Holzgeist und 
Aceton durch Schütteln einer weiteren Probe der abzufertigenden Flüssigkeit mit 
Natronlauge von der Dichte 1,. In dieser ist Holzgeist zum größeren Teil oder völlig 
löslich, während Aceton darin zum größeren Teil oder fast ganz unlöslich ist. Es wird sich 
also, wenn Holzgeist vorliegt, eine geringere obere Schicht als bei Aceton oder gar 
keine Schicht abscheiden. 
Wenn festgestellt ist, daß Aceton vorliegt, so ist weiterhin zu prüfen, ob es als 
roh oder als gereinigt anzusehen ist. Dies geschieht durch Destillation einer Probe 
der abzufertigenden Flüssigkeit. Je reiner das Aceton ist, also je weniger höher siedende 
Nebenerzeugnisse es enthält, um so größer ist die Menge des Destillats, die beim Er- 
hitzen der Flüssigkeit auf einen bestimmten Wärmegrad (70°% C) übergeht. Es wird also, 
wenn das Aceton roh ist, eine geringere Menge Destillat erhalten als bei gereinigtem Aceton. 
Liegt nach dem Ergebnis der Prüfung Holzgeist vor, so ist ebenfalls weiter zu 
prüfen, ob er als roh oder als gereinigt anzusehen ist. Hierzu dient die bereits er- 
wähnte Prüfung mit Natronlauge. Roher Holzgeist scheidet stets beim Schütteln mit 
Natronlauge eine gewisse Menge einer oberen Schicht ab: gereinigter Holzgeist kann 
hierbei völlig klar bleiben. Außerdem geschieht die Unterscheidung des rohen von dem 
gereinigten Holzgeist durch Spindelung einer Probe der abzufertigenden Flüssigkeit 
mit einem Alkoholometer nach Gewichtsteilen in 100 für Branntwein. IJe reiner 
der Holzgeist ist, um so geringer ist seine Dichte, um so tiefer sinkt demnach das Alkoholo- 
meter in die Flüssigkeit ein. Es wird also, wenn der Holzgeist roh ist, eine geringere 
Stärke vom Alkoholometer angezeigt als bei gereinigtem Holzgeist. 
Das Ergebnis dieser Prüfungen ist schließlich noch durch Feststellung einiger be- 
stimmter Eigenschaften Farbe, Geruch, Löslichkeit usw.) nachzuprüfen. Hat man z. B. 
auf Grund obiger Prüfungen gefunden, daß die abzufertigende Flüssigkeit als roher 
Holzgeist anzusehen ist, so ist noch festzustellen, ob sie auch in bezug auf Farbe, Geruch, 
Löslichkeit usw. den an rohen Holzgeist zu stellenden Anforderungen in allen Punkten genügt. 
Die Ausführung der Untersuchung hat in der nachstehenden Reihenfolge bis zur 
Feststellung der Beschaffenheit der Ware zu geschehen:
	        
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