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7. Der Zollpflichtige ist in jedem Falle berechtigt, eine Nachprüfung der Feststellung
durch das Königlich Preußische Materialprüfungsamt zu Groß-Lichterfelde oder durch andere
von den obersten Landesfinanzbehörden bestimmte Stellen zu beantragen; er hat aber die
Kosten der Nachprüfung zu tragen, falls das Ergebnis zu seinen Ungunsten ausfällt.
Die Nachprüfungsstellen haben bei der Nachprüfung ebenfalls nach den in den vor-
stehenden Ziffern 1 bis 6 angegebenen Grundsätzen zu verfahren; jedoch sind die Feinheits-
mummern unter Berücksichtigung von 65 v. H. relativer Luftfeuchtigkeit bei Zimmerwärme
festzustellen.
A. Ermittelung der mittleren Haarlänge im Guerschnitt.
Aus der abzufertigenden Sendung ist ein ihrer Durchschnittsbeschaffenheit entsprechendes,
etwa 2,20 m langes noppenfreies Stück auszuwählen. Die beiden Enden dieses Fadenstücks
werden verknotet. Hierauf wird die so entstandene Schleise mit dem Knoten nach unten
über einen Nagel gehängt, mit einem Gewichte belastet, das der angemeldeten, aus den
Versandpapieren sich ergebenden oder abzuschätzenden metrischen Feinheitsnummer für den
Einzeldraht dieses Garnes entspricht und bei einfachen Garnen beträgt:
für eine metrische Feinheitsnummer von 40 oder höher 48g,
- - - - 28 bis 39 6 8.
-- - -22-27 .8g,
- - - - - 16 - 21 . 10 8.
- - - - 12 1 . 1505 g,
-- - - -8-11......Zog.
Bei Garnen von niedrigerer Feinheitsnummer ist das zur Belastung zu verwendende
Gewicht in Gramm in der Weise zu berechnen, daß die Zahl 200 durch die metrische
Feinheitsnummer geteilt wird. Für mehrdrähtige Garne ist die Belastung der Zahl der
Drähte entsprechend zu erhöhen (für zweidrähtige auf das Doppelte, für dreidrähtige auf
das Dreifache usw.). Das so belastete Garnstück wird genau auf 2 m Länge abgeschnitten
und in 5 etwa 40 cm lange Teile geteilt, die zusammen auf einer geeigneten geeichten
Präzisionswage verwogen werden. Mittels Teilung der Zahl 2000 durch das in Milli-
gramm ausgedrückte Gewicht dieser 5 Fadenstücke ist sodann die metrische Feinheitsnummer
für das einfache oder mehrfache Garn genau bis auf Hundertstel zu berechnen.
Von jedem der 5 Fadenstücke wird darauf zunächst an denjenigen Enden, die nicht
im Zusammenhang gestanden hatten, ein etwa 5 mm langes Stück mit der Schere über
der Mitte eines mit kurzem Baumwollensamt oder mit Tuch überzogenen Brettchens (es ist
zweckmäßig, für helle Garne eine dunkelfarbige, für dunkle Garne eine hellfarbige Unterlage
zu verwenden) abgeschnitten und nach Bedecken mit einem Uhrglas für die etwa erforderlich
werdende Prüfung der Härte und des Glanzes aufbewahrt. Demnächst werden die 5 Faden-
stücke oder — bei mehrdrähtigen Garnen — die sämtlichen Einzeldrähte dieser Stücke einzeln
nacheinander mit einem Ende in einen mit Leder oder Papier ausgefütterten Feilkloben
oder in eine in derselben Weise vorgerichtete breitmäulige Flachzange eingespannt. Das
freie Ende wird dann unter Aufdrehen in der der Drehungsrichtung des Garnfadens ent-
gegengesetzten Richtung in die Einzelfasern aufgelöst und von den losen Fasern durch sorg-
fältiges Ausziehen mit den Fingern befreit. Jeder so entstandene Faserbart wird unmittelbar
an der Vorderseite des Feilkloben= oder Zangenmauls mit einem Rasiermesser abgeschnitten,
worauf sämtliche Bärte auf der Präzisionswage gewogen werden. Das Zweifache des er-
haltenen Gesamtgewichts in Milligramm, vervielfältigt mit der metrischen Feinheitsnummer
und geteilt durch 5, stellt die mittlere Haarlänge des Garnes im QOuerschnitt dar.
B. Ermiltelung der Härte und des Glanzes.
Die nach der Vorschrift für die Ermittelung der mittleren Haarlänge abgeschnittenen
5 Fadenenden von je etwa 5 mm Länge sind unter Zuhilfenahme einer Präpariernadel
oder dergleichen in der Breitenrichtung vorsichtig auseinanderzustreichen oder auseinander-
zuziehen. Durch Fortnehmen der einzelnen Haarenden mit einer Pinzette oder durch Zählen
der Teilstücke unter einer aufgelegten, mit aufgeätzten Teilstrichen versehenen Zählplatte wird