Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

— 195 — 
4. Zoll= und Steuer wesen. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. März 1910 — § 290 der Protokolle — beschlossen: 
daß das von der Firma Rössing & Co. in Berlin hergestellte, „Pricco“ genannte 
Getränk als schaumweinähnlich im Sinne des Schaumweinsteuergesetzes anzusehen und des- 
halb der Besteuerung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu unterwerfen ist. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
In Hitdorf im Bezirk des Hauptzollamts Düsseldorf ist ein Zollamt II mit folgenden Befug- 
nissen errichtet worden: 
1. Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen I und II; 
Ausfertigung von Tabakversendungsscheinen I und II 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II; 
Ausfertigung und Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; 
Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten, bei denen das gewöhnliche Ver- 
fahren der Stärkeermittelung anwendbar ist, und Tabak, die mit dem Anspruch auf 
Abgabenvergütung ausgeführt werden sollen; 
6. Ausfertigung von Ubergangsscheinen. 
Das Zollamt II Priebus im Bezirk des Hauptzollamts Sagan ist aufgehoben worden. 
In der Benennung und Geschäftsabgrenzung der beiden Hauptzollämter in Altona sind 
folgende Anderungen eingetreten: 
1. Das bisherige „Hauptzollamt Altona-Elbe" führt die Bezeichnung „Hauptzollamt Altona- 
Dampfschiffsbrücke“. Zu seinem Bezirk gehören das Zollamt l am Bahnhof nebst der 
Postzollabfertigungsstelle und das Zollamt I am Holzhafen. 
2. Zum Bezirk des Hauptzollamts Altona-Ottensen gehören das Zollamt 1 am Seeschiff- 
hafen mit dem Freibezirk, das Zollamt I Cuxhaven (Wachtschiff), die Zollämter II 
Blankenese und Pinneberg, die Zuckersteuerstelle in Wedel und die Zollabfertigungsstelle 
bei der Deutsch-Amerikanischen Petroleum-Gesellschaft in Wedel. 
Die im Bezirk des Hauptzollamts Magdeburg-Kaufhof belegene Branntweinabfertigungsstelle 
Magdeburg-Posener Sprit-Aktiengesellschaft führt fortan die Bezeichnung „Branntweinabfertigungs- 
stelle Magdeburg Bank für Sprit= und Produktenhandel A.-G“. 
Es ist erteilt: 
den nachstehend bezeichneten Zollämtern die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I 
über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter: 1. dem Zollamt l Calcar im Bezirk des Hauptzoll- 
amts Cleve, beschränkt auf speziell vorrevidierte Packstücke für die Firmen Gebr. Pastors, Joseph Spier, 
Nagelmaker und Oskar Nyth in Calcar; 2. dem Zollamt I Dülken im Bezirk des Hauptzollamts 
Crefeld, beschränkt auf Packstücke für die Firmen Haarburger sowie Aug. & Jul. Langweiler in Dülken; 
3. dem Zollamt l Elten im Bezirk des Hauptzollamts Emmerich zugleich mit der Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen II über diese Waren, in beiden Fällen beschränkt auf Sendungen für 
die Firmen Koninglyke Sigarrenfabriek „Insulinde“ zu Arnhem (Holland) und Ligtenberg & Malingre 
(Holländische Zigarrenfabrik), beide ansässig in Elten; 4. dem Zollamt 1 Eupen-Oberstadt im Bezirk 
des Hauptzollamts Aachen, beschränkt auf Sendungen für die in Eupen bestehenden Firmen Koch- 
32 
—.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.