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Nachweisung
von Einnahmen der Reichs-Post- und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1910 bis zum Schlusse des Monats Mai 1910.
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Einnahmen Mai 1910 jahrs — weniger
7* AM 4 -
1 · 2 3 4
Post= und Telegraphenverwaltung 110 514 986 104 624 674 — 5 8890 312
Reichs-Eisenbahnverwaltung 20 882 000 19 857 000) 1 025000
7) Die endgültige Einnahme stellte sich im Vorjahr um 731 918 J höher.
3. Allgemeine Verwaltungssachen.
Deutsch-Belgisches Abkommen, betreffend den Austausch von Nachrichten über das Auftreten
anstechender Krankheiten in den Grenzbezirken.
Durch Noten d. d. Berlin, den 26. und 29. Mai 1910 ist zwischen der Kaiserlich Deutschen
Regierung und der Königlich Belgischen Regierung in Ergänzung des Abkommens vom 7./13. August 1907,
betreffend den Austausch von Nachrichten über das Auftreten ansteckender Krankheiten unter Menschen
in den deutsch-belgischen Grenzbezirken (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1908 S. 36) vereinbart
worden, daß der Nachrichtenaustausch auf die Fälle der übertragbaren Genickstarre auszudehnen ist,
und daß diese Fälle den in Gruppe à des Abschnitts I des Abkommens aufgeführten Fällen von
ansteckenden Krankheiten gleich zu behandeln sind. Der Nachrichtenaustausch soll die Genickstarre-
Verdachtsfälle umfassen, soweit sie zur Kenntnis der Regierungen gelangen.
4. Marine und Schiffahrt.
Auf Grund des § 49 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und die Prüfung
der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen, vom 16. Januar 1904 (Reichs-
Gesetzbl. S. 3) in Verbindung mit der Ergänzung dieser Bekanntmachung vom 3. Juni 1910 (Reichs-
Gesetzbl. S. 867) werden die Formulare zu den Befähigungszeugnissen zum Schiffer auf Küstenfahrt
und auf kleiner Fahrt sowie zum Seesteuermann nach Maßgabe der Anlagen A—-C neu festgestellt.
Berlin, den 18. Juni 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jongquieres.
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