Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Muster d. 
Zollam (Tabakvergütungsordnung § 28.) 
Tabak-Verarbeitungsbuch 
des 
Zigarrenbetriebb pdppv. Pb in 
für 
das te Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Das Buch enthält Blätter, die mit 
einer angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
Werden Tabakersatzstoffe verwendet oder werden inländische, zum Satze von 45 “ für den Doppelzentner ver- 
steuerte Grumpen oder Tabakblätter verarbeitet, so sind darüber in besonders anzulegenden Spalten des Verarbeitungs- 
buchs oder in einem Beiheft dazu Anschreibungen zu führen. 
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