Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Bundesstaat: Anlage 2 des Musters IV. 
zu den Abrechnungsbestimmungen. 
  
Direktivbehörde: 
nNachweisung 
der von der Reichskasse zu erstattenden Kosten 
für die 
Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland. 
  
1. bis Viertel des Rechnungsjahrs 191. 
  
Unleitung zum Gebrauch. 
1. Die Beträge haben den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs zu umfassen, mithin z. B. in der 
Nachweisung für das 1. bis 3. Viertel die Ausgaben usw. für April bis einschließlich Dezember. 
2. In den Nachweisungen für das Rechnungsjahr sind in den Spalten 6 und 7 die ausschließlich durch die 
Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland verursachten sächlichen Verwaltungskosten (Kosten der Schwarzstempel und 
Schwärzungsapparate für Anmeldeposten, Kosten der Vordrucke zu Anmeldescheinen, Porto und Verpackungskosten für die 
Verteilung dieser Vordrucke sowie für die Einsendung der von den Warenführern abgegebenen Anmeldescheine an die 
Hauptämter usw., Kosten der Vordrucke zu den Zahlungsnachweisungen usw.) einzeln aufzuführen.
	        
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