Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Zentralblatt 
für das. 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und BLuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. Februar 1910. Nr. 6. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor- 4. Zoll= und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande 
nahme von Zivilstandshandlungen Geite 27 und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 28 
- . ·. Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen von 
2. Allgemeine Verwaltungssachen: Gewährung von Bausch- Zoll= und Steuerstellen 31 
vergütungen statt der Tagegelder usw. an,. die Mit- Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit 
glieder der Reichsschuldenkommission und die Beamten Hafermehl zur Vermischung mit Maltose 32 
des Reichsschatzamts für Reisen zwischen Berlin und Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs 
Spandau 1à„„2„23 28 mit ausländischen Elektromotoren zum Anpassen an 
3. Militärwesen:Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zentrifugalpumpen 342 
Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichtigen 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Deutschen in Sydney 28 Reichsgebiete 332 
  
  
1. Kon fulatwese n. 
Dem Kaiserlichen Konsul Müller in Hankau ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Ein- 
schluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tientsin beschäftigten Vizekonsul Staude ist auf Grund des 
* 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die 
Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vor- 
zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
 
	        
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