Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. August 1910. Nr. 35.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme "vb Tabcmund hiemichtanesene Mulalssnng emes wee
von Zivilstandshandlungen —— Gebührenfreie Aus- 4. Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher
stellung von Bescheinigungen (Beglaubigungsvermerken) Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichtigen
au- schnungen über Tabaksverkäufe; S „Kodese Deutschen in den Vereinigten Staaten von Amerisa
2. Bankwesen: Status der beutschen 5 Notenbanken Ende 5. üder Kanada a.usweijurg von Ausländern aus dem
Juli 19106.. 148 Reichsgebiete.. . ....... 460
1. Konsulatwesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Rößler in Aleppo ist auf Grund des 81 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Ge-
burten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Bekuanntmachung.
Auf Grund des § 11 des Konsulatsgebührengesetzes vom 17. Mai 1910 (Reichs-Gesetzbl.
S. 847) bestimme ich:
Die Ausstellung von Bescheinigungen (Beglaubigungsvermerken) auf Rechnungen über
Tabaksverkäufe gemäß § 6 des Tabaksteuer gesetzes vom 15. Juli 1909 erfolgt vom 1. Sep-
tember 1910 an gebührenfrei. Die Gebührenfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf solche
Rechnungen, die am und nach dem 1. September 1910 ausgestellt werden.
Berlin, den 4. August 1910.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Kiderlen-Waechter.
Der Kaiserliche Vizekonsul John Carter in Poole (England) ist gestorben.
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