Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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2. Post= und Telegraphenwesen. 
  
Bekanntmachung. 
  
Von der im Kursbureau des Reichs-Postamts neu bearbeiteten Post= und Eisenbahnkarte des 
Deutschen Reichs ist jetzt das Blatt VII erschienen, das den größten Teil der Provinzen Sachsen und 
Hannover, weiter u. a. das Herzogtum Braunschweig und das Fürstentum Lippe umfaßt. 
Das Blatt kann im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 J für das unausgemalte 
Exemplar und von 2 J 25 für das Exemplar mit farbiger Angabe der Grenzen von dem 
Gea-Verlage (Berliner Lithographisches Institut Julius Moser) Berlin W 35, Potsdamerstr. 110, be- 
zogen werden. 
Berlin, den 13. August 1910. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
Im Auftrage: Kobelt. 
  
3. Zoll= und Steuer wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Die Zollämter II Naumburg a. B. im Bezirke des Hauptzollamts Sagan, Gollnow, Treptow 
und Wollin im Bezirke des Hauptzollamts Swinemünde, Ratzebuhr im Bezirke des Hauptzoll- 
amts Kolberg und die Zuckersteuerstelle Culmsee im Bezirke des Hauptzollamts Thorn sind auf- 
gehoben worden. « 
In Culmsee ist gleichzeitig ein Zollamt II neu errichtet worden, das als Zuckersteuerstelle für 
die Zuckerfabriken in Culmsee und Neu-Schönsee zuständig ist. Die bisher zur Zuckerfteuerstelle in 
Culmsee gehörige Zuckerfabrik in Unislaw ist dem Zollamt in Culm zugewiesen. Dem neu errichteten 
Zollamt ist die Befugnis zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, zur Erledi- 
gung von Begleitscheinen II über inländisches Salz und zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraft- 
fahrzeuge nach Nr. 8a des Tarifs zum Reichsstempelgesetz beigelegt worden. 
Am Bahnhof in Frankfurt a. O. im Bezirke des Hauptzollamts daselbst ist eine selb- 
ständige Zollabfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Frankfurt a. O. Bahnhof“ 
errichtet worden. 
Ihr sind folgende Befugnisse beigelegt worden: Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleit- 
scheinen I und II; Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen I und II; Erledigung 
von Begleitscheinen I und II über inländisches Salz; Erledigung von Tabakversendungsscheinen I 
und II: Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Ein- 
schränkung; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Zuständigkeit für die Einfuhr 
von Wein, Traubenmost und Traubenmaische gemäß §§ 1 und 2 der W. Z.O.; Abfertigung von Bier, 
Branntwein und Branntweinfabrikaten, bezüglich welcher das gewöhnliche Verfahren der Stärke- 
ermittelung anwendbar ist, und von Tabak gegen Abgabenvergütung; Erhebung von Ubergangsabgaben, 
Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen. 
Das Zollamt I Winz im Bezirke des Hauptzollamts Bochum ist nach Hattingen im gleichen 
Bezirke verlegt.
	        
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